Berlin - Die schwarz-gelbe Koalition will das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Internet ausdünnen. „Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ sollten nicht von dem Gesetz betroffen sein, sagte der FDP-Netzpolitiker Manuel Höferlin. Auf einen entsprechenden Änderungsvorschlag hätten sich Rechtspolitiker von FDP und Union verständigt. Damit würden die kurzen Textanrisse, die Suchmaschinen in ihren Ergebnislisten anzeigen, nicht mehr unter das Gesetz fallen. Eine konkrete Textlänge, die künftig lizenzfrei von Suchmaschinen und News-Aggregatoren zitiert werden darf, wird in der neuen Regelung allerdings nicht genannt.

„Mir war wichtig, dass man eine Lösung findet, die die Darstellung des Suchergebnisses ermöglicht, ohne dass der Besuch der Originalseite unnötig wird“, sagte Höferlin. Der Regierungsentwurf soll am Freitag im Parlament verabschiedet werden. Konstantin von Notz (Grüne) kritisierte das Vorgehen der Koalition: „Das ist eine wesentliche Änderung des Gesetzes zum Leistungsschutzrecht und dazu muss es eine neue Anhörung geben“, so von Notz.

Die Verlegerverbände VDZ und BDZV reagierten vorsichtig auf die Nachricht vom neuen Gesetzentwurf: „Wir gehen davon aus, dass das Leistungsschutzrecht erstmals eine Rechtsposition der Presseverleger schafft, die ganz wesentlich zu dem notwendigen Schutz der gemeinsamen Leistungen von Verlegern und Journalisten im digitalen Zeitalter beitragen wird.“