Berlin/Hannover - Im Kampf gegen Terror und schwere Verbrechen will die Bundesregierung eine Speicherung von Telekommunikationsdaten für maximal zehn Wochen zulassen. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) stellte am Mittwoch in Berlin seinen Vorschlag für eine Neuregelung zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung vor. Opposition und Netzaktivisten rügten Maas, der sich lange gegen eine solche Regelung gewehrt hatte, als „Umfaller“. Der Polizei geht die Regelung nicht weit genug.
Telekommunikationsanbieter sollen IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen demnach maximal zweieinhalb Monate aufbewahren. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen höchstens vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr gar nicht. Inhalte sind ohnehin nicht zur Speicherung vorgesehen.
Die Behörden dürfen die Daten nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen – etwa bei der Bildung terroristischer Vereinigungen, Mord, Totschlag oder sexuellem Missbrauch. Einen Abruf der Informationen muss vorher ein Richter erlauben.
Maas sagte: „Diese Leitlinien sind ein ausgewogener Mittelweg.“ Er werde nun zügig einen Gesetzentwurf ausarbeiten. Die Leitlinien seien „in der Substanz nicht mehr veränderbar“. Andernfalls könne es passieren, dass das Gesetz vor Gericht zu Fall komme.
Der Justizminister hatte sich lange gegen die Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung gesperrt und über Monate mit Innenminister Thomas de Maizière (CDU) um das Thema gerungen. De Maizière räumte ein, er habe Abstriche machen müssen. Herausgekommen sei aber ein „guter und kluger Kompromiss“.
In Niedersachsens tobt ein heftiger rot-grüner Koalitionsstreit zum Thema. Während Innenminister Boris Pistorius (SPD) das Konzept als „maßvoll und ausgewogen“ begrüßte, legte sich Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) quer. „Minister Maas steuert eine anlasslose Speicherung von Daten aller Bürgerinnen und Bürger an“, kritisierte sie. Die FDP-Landtagsfraktion sprach von einem „Verfassungsbruch“.
