KöLN - Eingriff in die Religionsfreiheit oder Schutz vor Körperverletzung – das Urteil des Kölner Landgerichts gegen die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen hat heftige Kritik von Juden, Muslimen und Katholiken ausgelöst. Der Zentralrat der Muslime nannte die Entscheidung „einen eklatanten und unzulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und in das Elternrecht“.
Die Türkische Gemeinde in Deutschland warnte vor einem „Beschneidungstourismus“ in Länder, in denen solche Eingriffe nicht bestraft werden. Nach dem Zentralrat der Juden äußerten am Mittwoch auch andere Juden ihr Unverständnis.
Nach Ansicht der katholischen Deutschen Bischofskonferenz gefährdet das Urteil die Religionsfreiheit der Juden und Muslime in Deutschland. Die Bischofskonferenz kritisierte die Entscheidung als „äußerst befremdlich“ und bezeichnete das Verbot als schwerwiegenden Eingriff in die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern.
Der Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM) sagte zu dem Urteil, es sei ein „massiver Eingriff in die Religionsfreiheit und in das Elternrecht“. Das teilte der KRM-Sprecher Ali Kizilkaya am Mittwoch in Köln mit. Er kritisierte vor allem, dass die Entscheidung zu Rechtsunsicherheit führe. Im Koordinationsrat sind die großen muslimischen Verbände zusammengeschlossen.
Das Kölner Gericht hatte einen Arzt, der einen muslimischen Jungen beschnitten hatte, zwar freigesprochen – allerdings mit der Begründung, dass der Mediziner von der Strafbarkeit nichts gewusst habe. Tatsächlich müssten religiöse Beschneidungen als „rechtswidrige Körperverletzung“ betrachtet werden.
Für die Grünen könnte das Urteil Anlass für eine gesetzliche Regelung sein. „Mir scheint diese Rechtsprechung mehr als fragwürdig“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Volker Beck.
