Karlsruhe - Vor dem Bundesverfassungsgericht deutet sich eine Korrektur beim Adoptionsrecht für homosexuelle Paare an. In der mündlichen Verhandlung am Dienstag sprachen sich fast alle Experten dafür aus, Homosexuellen eine Adoption auch dann zu ermöglichen, wenn ihr Lebenspartner das Kind zuvor selbst adoptiert hatte.
Der Grünen-Politiker Volker Beck betonte, für die Kinder sei es von Vorteil, wenn zwei Eltern sorgerechtlich und unterhaltsrechtlich verpflichtet seien.
Die Karlsruher Richter verhandelten unter anderem über die Beschwerde einer Ärztin aus Münster. Ihre Lebenspartnerin, eine Innenarchitektin, hatte 2004 ein Mädchen aus Bulgarien adoptiert. Das Kind, inzwischen 13 Jahre alt, lebt mit beiden im gemeinsamen Haushalt – doch den Wunsch der Ärztin, gleichfalls Adoptivmutter zu werden, lehnten die Gerichte entsprechend der gesetzlichen Regelung ab.
Die Experten betonten, dass die Kinder in solchen Fällen ohnehin bereits mit beiden Lebenspartnern in einem gemeinsamen Haushalt leben. „Es dient dem Wohl des Kindes, wenn eine faktische Beziehung auch rechtlich abgesichert wird“, sagte Nina Dethloff von der wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht. Psychologen betonten, dass Kinder in „Regenbogenfamilien“ sich genauso gut entwickeln wie in anderen Familienformen. Bedenken kamen nur vom Deutschen Familienverband (DFV). Kinder homosexueller Eltern liefen Gefahr, „Opfer von Stigmatisierung zu werden“, sagte DFV-Präsident Klaus Zeh.
Mit einer Verkündung der Entscheidung über die Sukzessivadoption ist erst im kommenden Jahr zu rechnen.
