Landkreis - Die Kreisverwaltung in Wildeshausen hält es nicht für erforderlich, die Kreuzung an der Bundesstraße 213 in Havekost (Gemeinde Ganderkesee) zu einem Kreisverkehr umzubauen. Der Grund: Nach Angaben der Polizei gilt die Kreuzung seit dem vergangenen Jahr nicht mehr als Unfallschwerpunkt, nachdem im August 2014 zwei zusätzliche Stopp-Schilder aufstellt wurden. Danach gab es noch zwei Verkehrsunfälle mit leichtverletzten Personen.
Der Bau-, Straßen- und Brandschutzausschuss des Kreistages folgte am Dienstagabend aber nicht der Kreisverwaltung und lehnte den Beschlussvorschlag mit vier zu zwei Stimmen bei sechs Enthaltungen ab. „Wir brauchen insgesamt mehr Kreisverkehre zum Zwecke der Verkehrssicherheit“, sagte Christel Zießler (SPD). Landrat Carsten Harings erinnerte an den Auftrag des Kreistages, Prioritäten zu setzen. Die lägen derzeit beim Thema Bildung.
Dennoch bleibt die Kreuzung in der Diskussion. Wenn die Gemeinde auf einen Umbau beharrt, müsste sie die Abwicklung von der Planung bis zur Fertigstellung einschließlich Finanzierung übernehmen. Der Landkreis würde sich anteilig an den Kosten beteiligen.
Die UWG/FWG-Gruppe im Kreistag hatte im Juli 2014 den Antrag gestellt, die Kreuzung zu einem Kreisverkehr umzubauen. Die Verkehrssicherheitskommission hatte die Kreuzung im Juni 2014 als Unfallschwerpunkt eingestuft und daraufhin die Stopp-Schilder aufgestellt sowie angekündigt, die Geschwindigkeit zu kontrollieren.
Die Gemeinde hat die Fahrgeschwindigkeiten auf der B 213 zweimal kontrolliert. Bei einem durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommen von jeweils rund 7000 Kraftfahrzeugen fuhren bis zu 22 Prozent der Verkehrsteilnehmer Geschwindigkeiten über 82 km/h. Da in Höhe der Kreuzung eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gilt, müssen Kraftfahrzeugführer, die schneller als 82 km/h fahren, damit rechnen, dass gegen sie mindestens ein Verwarn- beziehungsweise Bußgeld erhoben wird.
Nach Angaben der Kreisverwaltung wird die Verkehrssicherheitskommission die Kreuzung weiterhin beobachten und auf Grundlage der Ergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen und des Verkehrsunfallgeschehens eventuell die Tempo-70-Zone oder gar eine weitere Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h thematisieren.
