Brüssel/Berlin/Hannover - Das belgische Gesetz zur aktiven Sterbehilfe für Kinder hat in Deutschland Entsetzen ausgelöst. „Eine Gesellschaft, die im Ergebnis das Töten sogar der eigenen Kinder legalisiert, hätte Bankrott erklärt“, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Brand. Brand befasst sich mit dem Entwurf eines Sterbehilfe-Gesetzes in Deutschland.
Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) sagte, es sei immer eine Tragödie, wenn ein Kind sterbe. „Kinder sollten aber an der Hand eines ihnen zugewandten Menschen sterben, nicht durch die Hand eines anderen“, betonte sie.
Das belgische Parlament hat am Donnerstag einem Gesetzesvorschlag zugestimmt, nach dem die Sterbehilfe für Erwachsene auf Minderjährige ausgeweitet werden soll.
Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband erklärte, die Entscheidung des belgischen Parlaments widerspreche „jeglicher Vorstellung von Mitmenschlichkeit“. Er forderte einen Ausbau der Unterstützungsangebote für Schwerstkranke und Sterbende. Der Deutsche Kinderhospizverein warnte indes vor einer ähnlichen Entwicklung in Deutschland. Geschäftsführer Martin Gierse sagte, die veränderte gesetzliche Regelung der Sterbehilfe berge die Gefahr, „dass die Gesellschaft perspektivisch Kinder mit lebensverkürzenden Erkrankungen als unerwünscht ansieht und sich Eltern für das Leben ihres Kindes rechtfertigen müssen“.
Auch die Leiterin des Kinder- und Jugendhospizes „Löwenherz“ in Syke, Gaby Letzing, mahnte: „Wenn eine Gesellschaft aktive Sterbehilfe in einem Gesetz verankert, besteht die Möglichkeit, dass nicht mehr nach anderen Lösungen gesucht wird.“
