Hannover - Die niedersächsische Landesregierung hat am Montagmorgen den Entwürfen zu den beabsichtigten Verträgen mit muslimischen Verbänden zugestimmt. Diese sehen neben finanziellen Zuwendungen etwa Änderungen im Feiertagsrecht sowie die Betreuung durch muslimische Seelsorger in landeseigenen Krankenhäusern vor, wie die Staatskanzlei in Hannover mitteilte. So sollen der Landesverband der Muslime (Schura), der Dachverband der türkischen Moscheegemeinden (Ditib) und die alevitischen Gemeinden über einen Zeitraum von fünf Jahren je bis zu 100.000 Euro jährlich als Anschubfinanzierung zum Aufbau von Geschäftsstellen erhalten.

Die Schura in Niedersachsen zeigte sich mit dem Vertragsentwurf der rot-grünen Landesregierung zufrieden. „Für uns ist das ein historischer Tag“, sagte Schura-Vorsitzender Avni Altiner. Gleichwohl bleibe das Ziel bestehen, wie die christlichen Kirchen Körperschaft des öffentlichen Rechts zu werden. „Für einen ersten Anlauf haben wir aber das Maximale erreicht.“

Vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen müsse der Landtag zustimmen, um eine „hohe gesamtgesellschaftliche Akzeptanz zu finden“, hieß es weiter. Der Rahmenvertrag verzögert sich daher voraussichtlich bis Mitte 2016. In Niedersachsen leben rund 250.000 Muslime. Staatsverträge mit muslimischen Gemeinschaften gibt es bisher in Hamburg und Bremen.

Die in Niedersachsen lebenden Muslime und Aleviten hätten „das berechtigte Anliegen, ihre Religion offen zu leben, als Mitglieder der niedersächsischen Gesellschaft anerkannt zu werden und gleichberechtigt an ihr teilzuhaben“, sagte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD). Eine rechtliche Gleichstellung mit den Kirchen, die Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, erfolge nicht. Der Status der Körperschaft verleiht zahlreiche Rechte und Befugnisse, etwa zur Erhebung von Steuern und zur Bildung von Anstalten und Stiftungen.

Spezielle Gebetsräume an Schulen für Muslime - unlängst von der Opposition aus CDU und FDP kritisiert - seien nicht vorgesehen, hieß es weiter. Der Vertragsentwurf spreche lediglich von „Gebetsmöglichkeiten“. Dies könne etwa ein „Raum der Stille“ sein, der aber dann allen Religionen offenstehe. Zu der Einrichtung einer solchen Möglichkeit bestehe aber nach wie vor keine Verpflichtung.

Der Schura-Vorsitzende Altiner erklärte dazu, anders als in den Medien berichtet, hätten die muslimischen Verbände keinen eigenen Raum gefordert. „Wir wollen keine Extrawurst. Ein gemeinsamer Gebetsraum an Schulen trägt dazu bei, Misstrauen abzubauen und den religiösen Dialog zu fördern.“

Der Leiter des Katholischen Büros Niedersachsen, Felix Bernard, begrüßte die Vereinbarungen mit den Muslimen. Jedes Bundesland stehe „in den kommenden Jahren vor der großen Aufgabe, Antworten auf die religiöse Vielfalt seiner Bevölkerung zu finden“, so Bernard. Wenn die muslimischen Verbände „eine dem deutschen Religionsverfassungsrecht entsprechende Organisationsform entwickeln und sich in bestehende Strukturen integrieren – so wie es zum Beispiel bei den christlichen Kirchen der Fall ist –, stehen ihnen die gleichen Rechte wie allen anderen Religionsgemeinschaften zu“, betonte der Geistliche. Die Verträge seien ein erster Schritt in diese Richtung.