LEMWERDER - Eine neue Rechtsgrundlage für die mögliche Bestrafung von Bürgern, die sich daneben benehmen, lärmen, öffentliche Anlagen verschmutzen oder gar ihre Mitbürger in Gefahr bringen, will die Gemeinde Lemwerder mit der „Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ schaffen. Die Inhalte wurden jüngst im Personal- und Geschäftsordnungsausschuss vorgestellt und müssen nun weiter in den einzelnen Fraktionen beraten werden.

Der Entwurf der Verordnung umfasst zwölf Paragrafen, die regeln, was in der Gemeinde auf öffentlichen Flächen und Anlagen erlaubt ist und was nicht. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit eingestuft und können mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden. Die Verordnung soll am Anfang des neuen Jahres in Kraft treten und zunächst für zehn Jahre gelten. Die Bürger sollen durch eine Broschüre über die Inhalte informiert werden.

„Wo steht das denn geschrieben?“, hätten die Ordnungsbeamten teils zu hören bekommen, wenn sie andere auf ein bestimmtes Fehlverhalten aufmerksam gemacht hätten. Man brauche deshalb eine Rechtsgrundlage, sagte Bürgermeister Hans-Joachim Beckmann, gerade in den Fällen, wo es zu Beschwerden anderer Bürger gekommen sei.

Und so regelt die Verordnung beispielsweise, dass beispielsweise ein aufdringliches Verhalten wie das Grölen oder Anpöbeln von Passanten und das Übernachten und Feuer machen in öffentlichen Anlagen verboten sind. Auch das Eislaufen auf zugefrorenen Gewässern ist untersagt. Wer Müll liegen lässt oder Zigarettenkippen achtlos wegwirft, kann ebenfalls belangt werden. Festgelegt ist darin außerdem, in welchem Rahmen Spiel- und Bolzplätze genutzt werden dürfen. Harald Schöne von der FDP regte zudem an, einen Paragrafen anzulegen, der die Uhrzeiten für das Rasenmähen regelt. Ronald Dietz hingegen warnte vor Regelungswut und mahnte zum Augenmaß.

Bürgermeister Beckmann machte hingegen deutlich, dass es für die Verwaltung schließlich auch um den Haftungsausschluss gehe und nicht darum, keine Freiräume zuzulassen.