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Ard-Sendung „wahlarena“ Wie ein Pfleger die Kanzlerin ins Schwitzen bringt

Christoph Arens

Lübeck/Bonn - Der junge Pfleger war wütend: Die Würde der Menschen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in Deutschland werde „tausendfach verletzt“, schleuderte er Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Montagabend in der ARD-Wahlarena entgegen. „Und ich finde, das ist ein Zustand, der ist nicht haltbar“, betonte Jorde.

Es gebe Menschen, die lägen stundenlang in ihren Ausscheidungen. Es seien Menschen, die hätten dieses Land aufgebaut nach dem Weltkrieg. Die dafür gesorgt haben, dass „wir diesen Wohlstand haben, den wir heute haben.“ Die Pfleger seien überlastet und für zu viele Patienten zuständig. Und Merkel sei immerhin seit zwölf Jahren Kanzlerin.

Merkel blieb in ihrer Antwort vage: Es gebe in der Pflege großen Nachholbedarf beim Personal; der Beruf müsse dringend attraktiver und besser bezahlt werden, sagte sie und verwies darauf, dass derzeit Personaluntergrenzen für Altenheime und Krankenhäuser ausgehandelt würden. „Ich kann nicht versprechen, dass dann alles besser wird“, sagte sie. Sie hoffe aber, dass es durch die neuen Standards Verbesserungen geben werde.

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Einig sind sich alle Experten, dass in der Pflege, insbesondere bei der deutlich schlechter bezahlten Altenpflege, ein gravierender Fachkräftemangel droht. Zugleich steigt die Zahl der Pflegebedürftigen weiter an: 2015 waren knapp 2,9 Millionen Menschen pflegebedürftig; bis 2060 wird mit 4,7 Millionen gerechnet. Auch die Krankenhäuser verzeichnen schon jetzt mehr alte Patienten, die an mehreren Krankheiten gleichzeitig leiden.

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In den vergangenen Jahren erwies sich die Pflege als Jobmotor: Die Zahl der in der Altenpflege Beschäftigten stieg zwischen 1999 und 2015 um über 60 Prozent auf mehr als eine Million. Doch schon heute fehlen dort 30.000 Pflegekräfte. Die Zahl der Krankenhausmitarbeiter im Pflegedienst ist von 393.186 im Jahr 2005 auf 426.838 im Jahr 2015 ebenfalls deutlich gestiegen. Auch dort gibt es bereits 10.000 Stellen, die nicht besetzt werden können.

Vollzeitjobs sind Mangelware

„Der Arbeitsmarkt in der Altenpflege ist längst ein Bewerbermarkt geworden. Es dauert durchschnittlich über ein halbes Jahr, bis freigewordene Stellen neu besetzt werden können“, sagt Rainer Brüderle, derzeit Präsident des Arbeitgeberverbands im Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). Allerdings: Vor allem in der Altenpflege werden immer mehr Teilzeitkräfte beschäftigt. Vollzeitjobs dagegen gingen zurück.

Arbeitgeber und Interessenverbände der Pflegenden fordern dringend Maßnahmen, um die Pflegeberufe attraktiver zu machen. Viele Pflegekräfte klagen über niedrige Bezahlung, schwierige Arbeitsbedingungen, gesundheitliche Beeinträchtigungen und ein schlechtes Image ihres Berufs. Alle Reformen nutzten nichts, wenn es kein Personal gebe, argumentiert der Präsident des Deutschen Pflegerates, Andreas Westerfellhaus. „Die Pflegenden stehen vor dem Kollaps.“

Nach Darstellung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat die große Koalition die Weichen gegen einen Personalnotstand in der Pflege gestellt. „Wir haben die Zahlung von Tariflöhnen in der Pflege gestärkt, unterstützen Pflegeeinrichtungen beim Bürokratieabbau und haben das Schulgeld in der Altenpflegeausbildung abgeschafft“, sagte der Minister am Dienstag.

Mindestzahl an Personal

Auch bei den Personaluntergrenzen tut sich etwas: Durch die Pflegereform zum 1. Januar 2017 mussten die Personalschlüssel in den Pflegeheimen überprüft werden; das hat nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums vom Dienstag in allen Bundesländern zu Verbesserungen geführt. Durchschnittlich seien zwei Vollzeitstellen pro Pflegeeinrichtung zusätzlich geschaffen worden. Bis 2020 muss darüber hinaus ein wissenschaftlich abgesichertes Verfahren für die Frage entwickelt werden, wie viel Personal es in einem Pflegeheim geben muss.

Auch in den Krankenhäusern müssen Mindeststandards eingeführt werden. Krankenkassen und die Träger der Krankenhäuser müssen für spezielle Bereiche wie Intensivstationen oder den Nachtdienst künftig verbindliche Personaluntergrenzen festlegen. Die Vereinbarung muss bis zum 30. Juni kommenden Jahres stehen und zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Sollte die Selbstverwaltung sich nicht einigen, wird das Gesundheitsministerium bis zum 31. Dezember 2018 eine Untergrenze festlegen. Zudem sollen die Krankenhäuser, die die Mindeststandards beim Personal unterschreiten, künftig öffentlich benannt werden; sie müssen mit wirtschaftlichen Sanktionen rechnen.

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