Lüneburg Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Klagen von zwei Krankenschwestern gegen die Zwangsmitgliedschaft in der umstrittenen Pflegekammer zurückgewiesen. Der Beitritt zur Kammer habe vom Land Niedersachsen angeordnet werden dürfen, teilte das OVG am Donnerstag mit. „Die Belastung durch die Mitgliedschaft ist nicht so schwerwiegend, dass der Gesetzgeber sie nicht anordnen durfte“, hieß es. Über die Höhe der Beiträge für die Pflegekammer musste das Gericht in den beiden Verfahren nicht entscheiden.
Die beiden Klägerinnen hatten sich grundsätzlich gegen den Zwang gewehrt, Mitglied in der Kammer sein zu müssen. Im Vordergrund des Verfahrens stand die Frage, ob das Pflegekammergesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Entscheidung am Donnerstag fiel in zweiter Instanz, eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließen die Richter des 8. Senats des OVG nicht zu.
Die Einrichtung der Pflegekammer war in Niedersachsen von starken Protesten begleitet worden, sie war 2016 noch von der rot-grünen Landesregierung angeschoben worden. Die Kammer ist ähnlich wie Ärzte- oder Handwerkskammer eine berufsständige Selbstverwaltung.
Alle Fachkräfte der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege in Niedersachsen müssen ihr beitreten, zuletzt hatte die Kammer rund 60 000 Mitglieder. Die Beschäftigten zahlen einen nach ihrem Einkommen gestaffelten Beitrag.
Befürworter der Kammer sehen in ihr eine Chance, den Stellenwert der Pflege zu erhöhen. Sie soll eine Berufsordnung erstellen und bei der Gesetzgebung beraten.
Video zur NWZ-Podiumsdiskussion über die Pflegekammer unter www.nwzonline.de/pflegekammer