Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Vorwürfe von Opferangehörigen des Massakers von Katyn vor über 70 Jahren gegen Russland größtenteils abgewiesen. Nach diesem Urteil des EGMR von Montag in Straßburg muss der Kreml nicht befürchten, Ermittlungen zu dem historischen Massaker neu aufrollen zu müssen.

Gegen Russland geklagt hatten Familienangehörige von zwölf Opfern des Massakers. Sie hatten behauptet, Russland halte bis heute noch 35 Bände von Dokumenten über dieses Kriegsverbrechen unter Verschluss. Allerdings hat Russland gegen die Pflicht verstoßen, dem Straßburger Gericht Dokumente über das Massaker zu liefern, befanden die Richter. Russland habe 2004 die Ermittlungen zu dem Verbrechen unterbrochen, ohne den Gerichtshof über die Gründe zu informieren.

Das Urteil erklären die Richter damit, dass die russischen Behörden den Tod der Katyn-Opfer offiziell anerkannt hätten. Von einer menschenunwürdigen Behandlung sei eher zu sprechen, wenn das Schicksal der Opfer ungewiss sei.

Eine Berufung gegen das Urteil ist nicht möglich. Damit ist der Kampf abgeschlossen. „Keiner will mit Russland Schwierigkeiten bekommen“, sagte der Opferangehörige Richard Adamczyk nach dem Urteil. Der Richterspruch sei „konsequent und logisch“, sagte dagegen der russische Vize-Justizminister Georgi Matjuschkin.