Berne - Mit dem Entwurf des Landschaftsrahmenplans, den der Landkreis Wesermarsch hat erstellen lassen, sind Rat und Verwaltung der Gemeinde Berne nicht zufrieden. Flächenausweisungen oder gewünschte Entwicklungsbereiche seien trotz vorliegender Stellungnahme der Gemeinde nicht berücksichtigt worden, kritisiert Fachbereichsleiter Michael Heibült.

Auch die Ortsumgehung Berne, der Bau der B 212 neu, finde sich in den Unterlagen nicht wieder. „Dieser massive Eingriff in die Landschaft taucht in den Karten überhaupt nicht auf“, erklärt Heibült. „Ich weiß nicht, ob man das als Landkreis durchgehen lassen kann.“ Die Beeinträchtigung sei doch weithin sichtbar, denn die Ortsumgehung „ist ja bereits im Bau“.

Hauke Uphoff-Bartelds (Grüne) zeigt sich ebenfalls verwundert darüber, dass bei der Neufassung, die 2012 vom Kreistag beschlossen wurde, „keine neuen Zählungen“ gemacht wurden und stattdessen die Zahlen aus der ersten Fassung von 1972 verwendet werden. Auch damals verwendete Aufnahmen seien nicht aktualisiert worden, merkt der Grünen-Ratsherr weiter an. „Viele Fragen“ zu dem vorgelegten Entwurf hat auch die SPD-Ratsfraktion, erklärt deren Vorsitzender Lars Steenken.

Die Irritationen ausräumen soll nun Günther Mühlner, ehemaliger Fachdienstleiter der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises. Er betreut für die Kreisverwaltung, obwohl inzwischen im Ruhestand, die Erstellung des neuen Landschaftsrahmenplans. Auf Wunsch von Rat und Verwaltung wird Mühlner im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Wirtschaft und Tourismus am Dienstag, 10. März, Rede und Antwort stehen. Die öffentliche Sitzung im Ratssaal beginnt um 18 Uhr.

Bereits zur ersten Fassung des neuen Entwurfs, der später wegen handwerklicher Fehler zurückgezogen und überarbeitet wurde, hat die Gemeinde Berne eine Stellungnahme abgegeben. Darin fordert sie insbesondere, vorhandene Baumstrukturen zu erhalten; solche Bereiche nicht als Vorrang- oder Vorsorgegebiet auszuweisen, in denen kein bedeutsames Brut- oder Gastvogelvorkommen registriert wurde; bestehende Flächenausweisungen zu berücksichtigen; Abstandsbereiche zur Wohnbebauung in Ganspe, Motzen und Bardenfleth einzuhalten sowie die Interessen der hiesigen Landwirtschaft angemessen zu berücksichtigen.

Torsten Wewer
Torsten Wewer Kanalmanagement