Peking - Der in China seit Mai 2014 inhaftierte Menschenrechtsanwalt Pu Zhiqiang ist wieder auf freiem Fuß: Ein Gericht in Peking verurteilte den 50-Jährigen am Dienstag zu einer dreijährigen Haftstrafe, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde.
In dem Prozess wurde Pu Zhiqiang wegen regimekritischer Äußerungen über den twitterähnlichen chinesischen Kurznachrichtendienst Weibo „Anstiftung zum ethnischen Hass“ zur Last gelegt.
„Es war natürlich kein fairer Prozess, aber es ist das beste Ergebnis, das er in China erwarten konnte“, sagte Si Weijiang, ein Freund des Menschenrechtsanwalts. Mit der Bewährungsstrafe sind laut Pu Zhiqiangs Anwälten strenge Auflagen verbunden: Pu dürfe nicht mehr als Anwalt praktizieren, müsse sich oft bei der Polizei melden und dürfe auch nicht mehr mit Journalisten sprechen.
