MüNSTER - MÜNSTER - Jetzt haben die Juristen und Paragrafen das Wort – das letzte wohl. Über das private Nachlassvermögen des einstigen FDP-Spitzenpolitikers Jürgen W. Möllemann ist beim Amtsgericht Münster das Insolvenzverfahren beantragt worden. „Wegen Überschuldung“, wie es mit Eintrag vom 27. Dezember 2004 im offiziellen Register des Gerichts heißt. „Das Insolvenzverfahren ist eröffnet“, bestätigt der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Norbert Kruse von der Kanzlei Alpmann-Fröhlich.

Zur Erinnerung: Der einstige FDP-Politiker, der am 5. Juni 2003 in den Tod gestürzt war, hinterließ wegen seiner geschäftlichen Aktivitäten rund um die Firma Webtec Steuerschulden in Millionenhöhe. „Dazu geben wir wie bei jeder anderen Steuersache keine Auskunft“, sagt eine Sprecherin der Oberfinanzdirektion Münster. Den offenen Forderungen des Fiskus stand maximal ein Guthaben in Höhe von knapp zwei Millionen Euro gegenüber. Konsequenz: Der Nachlass des einstigen Villenbesitzers auf Gran Canaria, der stets von sich behauptet hatte, finanziell völlig sorgenfrei zu sein, ist überschuldet.

Nachlassverwalter Michael Möning hat die „Sache Jürgen W. Möllemann“ nun auch offiziell an den Insolvenzverwalter übergeben. Die beteiligten Parteien haben einen Termin bestimmt, an dem sich alle Gläubiger versammeln sollen. In diesem Zusammenhang rückt Carola Möllemann-Appelhoff in den Vordergrund, die aber weiter beharrlich schweigt. Alles spricht dafür, dass sie und ihre Töchter das schuldenbelastete Erbe ihres Mannes nach dessen Tod ausgeschlagen haben. Pikantes Ergebnis: Auf den Steuerschulden des einstigen Vizekanzlers bliebe dann der Staat sitzen.

Derweil arbeitet die Staatsanwaltschaft Düsseldorf weiter fieberhaft am Strafverfahren gegen fünf ehemalige Mitarbeiter von Möllemann. Hier geht es vor allem um die dubiosen Spenden auf Konten der FDP und die Finanzierung des israel-kritischen Flugblattes. Nach Informationen unserer Zeitung müssen einige der Vertrauten (zum Beispiel der Ex-Geschäftsführer Hans-Joachim Kuhl und dessen Frau) mit einem Strafbefehl rechnen. Gegen andere ist die Staatsanwaltschaft offenbar bereit, gegen Zahlung einer Geldbuße das Verfahren einzustellen. RZP