München - Der Kasseler Neonazi Bernd T. hat im Münchner NSU-Prozess ausgesagt, angebliches Insiderwissen aus dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ frei erfunden zu haben. Geladen worden war er, weil er kurz nach dem Auffliegen des NSU-Trios behauptet hatte, er wisse von Besuchen von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in Kassel. Er wisse auch, dass die beiden kurz vor dem Mord an dem Betreiber eines Internetcafés mit dem ICE nach Kassel gereist seien. Jetzt nahm er dies alles zurück. „Das habe ich mir ausgedacht“, sagte er am Dienstag vor Gericht.
„Grund für meine Aussagen war: Ich wollte mir Hafterleichterungen erschleichen“, begründete T. seine früheren Aussagen. Darum habe er aus dem Gefängnis heraus einen Brief an die Polizei geschrieben und Informationen über den NSU angeboten. Er habe aber auch einen Brief an Beate Zschäpe geschrieben, räumte der Zeuge auf Nachfragen ein. Er habe ihr seine Solidarität erklären wollen.
Anders als bei seinem ersten Zeugenauftritt im Februar erschien T. dieses Mal in ziviler Kleidung. Beim ersten Mal hatte er Kampfhose, Springerstiefel und Bomberjacke getragen. Der Mann sitzt seit einigen Wochen wieder in Untersuchungshaft, weil er einen Mann in seiner Wohnung gefangen gehalten haben soll. Vor Gericht wurde er am Dienstag in Begleitung eines Anwalts vorgeführt.
Die Polizei hatte schon damals den Verdacht gehabt, dass T. sich seine Geschichte ausgedacht haben könnte. So hatte er behauptet, er besitze Handyfotos von Mundlos und Böhnhardt. Allerdings konnte er diese nicht vorlegen. Die Folgen seiner früheren Aussagen habe er nicht bedacht, sagte er auf eine Frage des Richters.
Am Morgen hatte die Verhandlung mit einem Streit um den psychiatrischen Gutachter Henning Saß begonnen. Die Verteidiger von Beate Zschäpe störten sich daran, dass Saß ihre Mandantin auch in Prozesspausen beobachte und sich darüber Notizen mache. Außerdem könne er von seinem Platz möglicherweise vertrauliche Gespräche zwischen Zschäpe und ihren Anwälten mithören.
Saß ist vom Gericht beauftragt, Zschäpe zu begutachten, die allerdings ein Gespräch mit ihm verweigert. Die Verteidiger-Anträge lehnte das Gericht am Ende als unbegründet ab. Zschäpe muss sich in dem Prozess für zehn Morde aus überwiegend rassistischen Motiven verantworten.