Berlin/Bangkok - Weltweit sorgt Zwillingsbaby Gammy für Schlagzeilen: Das Schicksal des behinderten Jungen führt zu heftigem Streit zwischen seinen biologischen Eltern aus Australien und der thailändischen Leihmutter, die ihn im Dezember zur Welt gebracht und dafür 10 000 Euro erhalten hatte. Die australischen Kinderschutzbehörden ermitteln jetzt in dem Fall. Hintergrund sind Berichte über den wegen Kindesmissbrauchs vorbestraften Vater. Es gehe um die Sicherheit und das Wohlergehen des sieben Monate alten Mädchens in der Obhut des Ehepaars, sagte ein Sprecher der Behörde.

Der Fall erhitzt die Gemüter und entfacht auch in Deutschland Debatten über das bestehende Verbot von Leihmutterschaften. Jetzt prescht der Verband der deutschen Standesbeamten vor und fordert, das Austragen von Babys unter bestimmten Umständen zu legalisieren. „Wenn Paare kein Kind bekommen können, ist es meiner Meinung nach aus humanitären Gründen akzeptabel, ihnen doch so diese Möglichkeit zu eröffnen“, so Verbandschef Jürgen Rast. „Wenn das Prinzip der Leihmutterschaft allerdings zum Geschäft ausartet, ist es strikt abzulehnen.“

Der Vorstoß der Standesbeamten trifft auf scharfen Widerspruch in der Großen Koalition. „Wir haben in Deutschland aus gutem Grund ein strenges Recht. Dabei sollte es bleiben“, erklärte Paul Lehrieder (CSU), Vorsitzender des Familienausschusses im Bundestag, gestern im Gespräch mit unserer Berliner Redaktion. „Man sollte eine Umgehung nicht noch erleichtern.“ SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach lehnt eine Lockerung der Bestimmungen ebenfalls ab. Die Vermittlung von Leihmüttern ist hierzulande strafbar. Ärzten ist es zudem verboten, Leihmutterschaften zu betreuen.

Der Fall von Zwillingsbaby Gammy sei „ein besonders krasser Einzelfall“, so SPD-Politiker Lauterbach: „Das hat für Deutschland keine Bedeutung. Es sollte uns nicht zu einer Veränderung der Rechtslage veranlassen.“ Der Gesundheitsexperte erklärte, er gehe nicht davon aus, dass viele deutsche Paare mit Kinderwunsch auf eine Leihmutter setzen würden. „Ich glaube nicht, dass diese ethisch bedenkliche Praxis sehr weit verbreitet ist“, sagte er. Der Verband der Standesbeamten hatte auf Fälle verwiesen, bei denen Eltern versuchten, von Leihmüttern ausgetragene Babys mit ausländischen Geburtsurkunden hier in Deutschland anzumelden. Dieses Vorgehen sei aber illegal: „Einige Eltern gehen aber auch so vor, dass es oftmals gar nicht auffällt.“

Im schwarz-roten Koalitionsvertrag ist keine Lockerung der Leihmutter-Regelungen vorgesehen. Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, warnte ebenfalls vor einer Aufweichung des Verbots in Deutschland. „Ich habe grundsätzliche Bedenken gegen Leihmutterschaften. Es muss beim Verbot bleiben“, so Hilgers im Gespräch mit unserer Berliner Redaktion. Natürlich würden die Möglichkeiten der modernen Medizintechnik immer wieder neue Abwägungen erfordern. Doch dürfe es nicht darum gehen, Kinderwünsche um jeden Preis zu erfüllen.