Hannover/Wesermarsch - Hält die neue SPD/Grünen-Landesregierung an dem von der CDU/FDP-Regierung im Sommer 2011 auf den Weg gebrachten und im Sommer 2012 bekräftigten Generalplan Wesermarsch fest?
Wie berichtet, soll damit der Versalzung von Wasser, das aus der Weser zugewässert wird, nachhaltig Paroli geboten werden. Süßwasser ist unverzichtbar für die Gewässerökologie in der Marsch und die Nutzung der Gräben als Viehtränke.
Bleibt es bei der Zusage, für das angestrebte neue System der Zu- und Entwässerung in der mittleren und nördlichen Wesermarsch 50 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen?
Die Antworten, welche die NWZ am Mittwoch auf Nachfrage beim zuständigen Umweltministerium in Hannover bekommen hat, lassen sich so zusammenfassen: Die neue Regierung legt den Generalplan vorerst auf Eis und verweist zur Begründung auf eine ungeklärte Finanzierung.
Umweltminister ist seit dem Regierungswechsel der Grünen-Politiker Stefan Wenzel. Sein Vorgänger, der FDP-Politiker Dr. Stefan Birkner (FDP), hatte im Juni vergangenen Jahres im Landtag auf eine Dringliche Anfrage der Grünen-Fraktion deutlich gemacht, dass die Landesregierung an dem Finanzierungsrahmen von 50 Millionen Euro festhält. Mehr Geld solle nicht investiert werden, obwohl eine Vorstudie von 86,7 Millionen ausgeht.
Die Nordenhamer Grünen-Landtagsabgeordnete Ina Korter hatte kritisiert, mit 50 Millionen lasse sich nur eine Minimallösung realisieren.
Wie berichtet, sollen die 50 Millionen so zusammenkommen: Als Landesanteil sind 37,5 Millionen vorgesehen. 2,5 sollen vom Bund kommen, 5 vom Land Bremen und weitere 5 Millionen von den Wasser- und Bodenverbänden in der Wesermarsch.
Minister Birkner hatte vor einem Jahr auf eine Frage der Grünen, die dies in Zweifel zogen, entgegnet: Der Bremer Senat habe seinen Anteil von fünf Millionen fest zugesagt.
Nicht verbindlich
Auf Nachfrage teilte dagegen Inka Burow, Sprecherin des Umweltministeriums am Mittwoch mit: „Die Finanzierung der Realisierung wurde von der früheren Landesregierung nicht verbindlich umgesetzt.“ So sei der Kostenbei-trag des Bundes noch offen. Der Beitrag der Wasser- und Bodenverbände stehe noch nicht zur Verfügung. Und Bremen habe mit Verweis auf den offenen Ausgang des Klageverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht im Leipzig keine Zustimmung zur einer Finanzierungsvereinbarung gegeben.
Wie berichtet, ist noch nicht über die Klagen des BUND und dreier Landwirte aus der Wesermarsch gegen die geplante erneute Weservertiefung entschieden.
Zur Umsetzung des Generalplan-Vorhabens hat die neue Landesregierung also nach Angaben der Ministeriumssprecherin eine unklare Finanzierungssituation vorgefunden. Sie fügt hinzu: „Auch legt die Landesregierung mehr Wert auf eine verursachergerechte Betrachtung der Kostenbeteiligung etwa des Bundes, etwa für vorausgegangene Weservertiefungen.“
Dies habe die neue Landesregierung bewogen, „vor einer weiteren Umsetzung der vorbereiteten Maßnahmen ebenfalls den Ausgang des Klageverfahrens abzuwarten.“
Wie berichtet, ist am 25. September vergangenen Jahres der Planungsverband Generalplan Wesermarsch gegründet worden. Verbandsvorsteher ist Burchard Wulff. Geschäftsführer ist Rüdiger Wilken (auch Geschäftsführer des Kreisverbandes der Wasser- und Bodenverbände).
Fachgespräch
Beide waren am Dienstag Teilnehmer eines Gespräches im Ministerium. Das bestätigte die Sprecherin. Zum Ergebnis teilte sie mit: Der Planungsverband habe organisatorische Voraussetzungen und eigene planerische Ansätze zur Umsetzung des Generalplans entwickelt. Das Land habe mit der Aufnahme von Höhenprofilen in der Wesermarsch nach der Machbarkeitsstudie eine weitere Grundlage beigesteuert.
Vor Gesprächen mit Bremen und dem Bund über die Mitfinanzierung warte die Regierung nun das weitere Klageverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ab.
