Hatten - Der Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde hat am Donnerstag die Änderung mehrerer Bebauungspläne auf den Weg gebracht.
Verwaltungsausschuss und Rat müssen am 25. September, noch die Änderung des Bebauungsplanes 31 bestätigen, die eine Bebauung des ehemaligen Braue-Geländes an der Hauptstraße in Kirchhatten ermöglichen sollen. Zuletzt war nur noch die Führung eines Fuß- und Radweges strittig, der über das Gelände und zwei Privatgrundstücke auf die Straße Auf dem Späthen führen soll.
Die Grundstücksbesitzer wendeten sich gegen den Verlauf dieses Geh- und Radweges und beklagten einen Wertverlust, der Ausschuss folgte aber einstimmig der Ansicht des Stadtplaners Werner Gieselmann. Er merkte an, dass die Einrichtung des Geh- und Radweges durchaus eine Belastung darstelle. Die Grundstücke würden durch die Änderung des Bebauungsplanes und die Möglichkeit, dort Wohnhäuser zu errichten, aber gleichzeitig auch erheblich aufgewertet. Ebenfalls noch durch Verwaltungsausschuss und Rat müssen die Änderungen der Bebauungspläne Nummer 38 und 28, die den Wirtschaftspark Sandkrug und den Gewerbepark Munderloh betreffen. Ziel der Änderungen ist, die Neuansiedlung von Lagerflächen Schrottplätzen und die Lagerung von Altreifen zu unterbinden.
Weitere Flächen wie die in Munderloh, die regelmäßig von den Anwohnern kritisiert werden, soll es mit dieser Änderung nicht geben. Der Ausschuss entschied in beiden Fällen einstimmig.
Beraten wurde auch über die Obdachlosenunterkunft der Gemeinde am Streeker Moorweg. Der Ausschuss hatte darüber zu entscheiden, ob das Gebäude, dass sich in einem schlechten Gesamtzustand befindet, in Ordnung gebracht werden oder einem Neubau weichen soll.
Der Ausschuss entschied sich nach einer Besichtigung am Donnerstag bei sieben Ja-Stimmen und vier Enthaltungen dazu, das Gebäude herrichten, aber nicht komplett sanieren zu lassen.
Hintergrund der Entscheidung war unter anderem, dass die Gemeinde in Kürze Wohnraum für Flüchtlinge aus Syrien brauchen wird und es erfahrungsgemäß schwierig ist, Wohnraum auf dem freien Markt zur Unterbringen von Flüchtlingen anzumieten.
