Jever - Planer Rüdiger Piltz vom Ingenieurbüro Kieselhorst und Piltz (Varel) hat am Donnerstag den Mitgliedern des Schulausschusses Jever eine neue Variante für den Anbau einer Krippe an den Kindergarten Klein Grashaus vorgestellt. Wie berichtet, war der erste Entwurf des Planers nicht auf Gegenliebe bei den Ratsmitgliedern gestoßen.
Die neue Variante sieht statt des Flachdachs des früheren Entwurfes ein so genanntes Satteldach vor, der Grundriss der neuen Variante ist ebenfalls rechteckig und umfasst 120 Quadratmeter mit Gruppenraum, Ruhe- und Sanitärraum und Abstellraum. Diese dritte Variante ist teuerer als der vorherige Entwurf, die Kosten belaufen sich auf rund 267 000 Euro.
Der Anbau soll die Kleinkinder der Gruppe aufnehmen, die zurzeit in Containern am Kindergarten untergebracht sind.
Wie berichtet, gab es bisher zwei Varianten: Den 190 000 Euro teuren Anbau eines 45 Quadratmeter großen Gruppenraums auf der Nordseite und Umbauten im Bestand hat das Landesjugendamt abgelehnt. Die zweite Variante sieht den Bau eines kompletten, 120 Quadratmeter großen Gebäudes mit Gruppenraum, Ruhe- und Sanitärraum für rund 250 000 Euro vor. Die Kosten sind bereits in den Nachtragshaushalt aufgenommen. Das Land wird einen Zuschuss von maximal 115 500 Euro zahlen.
Die 250 000 Euro teure und die 267 000 Euro teure Variante gehen jetzt zur Beratung in die Fraktionen.
Dort sollen die Mitglieder des Stadtrats eine Variante auswählen, anschließend wird das Thema erneut im Verwaltungsausschuss und im Stadtrat behandelt werden.
Zudem haben die Mitglieder des jeverschen Schulausschusses eine einstimmige Empfehlung für die Aufhebung der Vereinbarung zwischen der Stadt Jever und der Stadt Schortens über die Aufnahme von Schortenser Kinder in den Kindergarten Moorwarfen gegeben.
Der Grund: Die Stadt Schortens hat um die Kündigung der Vereinbarung aus dem Jahr 1977 gebeten, da es keinen Bedarf mehr gibt Schortenser Kinder in diesem jeverschen Kindergarten unterzubringen.
Wenn die Aufhebung in allen Gremien eine Mehrheit findet, dann wird sie zum 1. Juli 2014 gültig.
