Wildeshausen - Die Kindergartenbeiträge sorgen derzeit in Wildeshausen für Empörung. Nicht nur bei betroffenen Eltern, die eigentlich am Dienstag vor dem Sozialausschuss demonstrieren wollten. Hintergrund: Die Verwaltung hatte eine Erhöhung der Elternbeiträge von 50 Prozent vorgeschlagen.
Doch für die Eltern gibt es Hoffnung. Am Freitagmittag teilte die Stadt mit, dass der Tagesordnungspunkt um die Kita-Gebühren im Ausschuss nicht behandelt wird. Zunächst ist eine Klausurtagung mit der Politik geplant, bei der ausgelotet werden soll, wie die drastische Erhöhung vermieden bzw. für die Eltern erträglicher ausfallen könnte.
CDU-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Sasse hatte die Sparrunde gefordert. „Wenn wir einen Pool von Vertretungskräftigen für die städtischen und die vier konfessionellen Kitas einrichten, brauchen wir nur einen Bruchteil der Stellen“, so Sasses Idee.
Vorgeschichte: Seit 1993 gibt es ein Gesetz, das die Vertretungssituation in Kitas regelt. Nur haben das viele Kommunen ignoriert, da es auch nicht weiter kontrolliert wurde. Im Rahmen von Tarifauseinandersetzungen kam dies 2014 ans Licht. Und darauf führte das Kultusministerium zum 1. Oktober 2015 eine Meldepflicht zu den Vertretungskräften ein.
Seitdem herrscht im Stadthaus hektische Betriebsamkeit, denn um die Auflagen zu erfüllen, müssen weitere Erzieherinnen eingestellt werden. Von etwa neun bis zehn Kräften ist die Rede. Und da Kindergärten eh Zuschussbetriebe sind, wollte man den Eltern weitgehend die Kosten für das zusätzliche Personal aufbürden.
Laut städtischem Gebührenentwurf müsste in der höchsten Einkommensgruppe (über 49.000 Euro) eine Familie für einen fünfstündigen Krippenplatz 390 Euro im Monat zahlen. Selbst Geringverdiener (unter 13.000 Euro im Jahr) wären für fünf Stunden noch mit 151 Euro im Monat dabei. Etwas günstiger wären Vier-Stunden-Plätze. Und auch bei den Kindergärten liegt die Gebühr niedriger – 114 bis 291 Euro für fünf Stunden. Leichte Ermäßigungen für Familien mit mehreren Kindern waren geplant.
Mit Wolfgang Sasses Vorschlag könnte die Zahl der notwendigen Stellen jedoch um rund zwei Drittel reduziert werden. Statt in jedem Kindergarten eineinhalb Vertretungsstellen zu schaffen, setzt er auf einen Pool mit drei Mitarbeiterinnen.
Davon wollte bisher allerdings die Stadt nichts wissen. Bürgermeister Jens Kuraschinski lehnte dies mit Blick auf geltendes Recht ab.
Im Kultusministerium sieht man hingegen zumindest aus fachlicher Sicht keine Probleme. „Sofern die Qualifikation den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht und für diese Kräfte ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorliegt, haben wir keine Bedenken“, so Ministeriumssprecherin Susanne Schrammar. Allerdings könne das Ministerium keine Aussage über arbeitsrechtliche Aspekte treffen.
Könnte zum Beispiel eine evangelische Erzieherin aus dem Pool eine Vertretung in einer katholischen Einrichtung machen?
