Jever - Im Ordnungsamt und im Bauamt Jever läuft die Arbeit am neuen Verkehrsentwicklungsplan für die Stadt. „Durch die Inbetriebnahme der Ortsumfahrung Schortens der neuen B 210 haben sich die Verkehrsströme in Jever völlig verändert“, berichtete Ordnungsamtsleiter Björn Mühlena am Donnerstag.

In diesem Jahr sollen deshalb die neuen Verkehrsströme aufgenommen, Fahrzeuge gezählt und daraus Konsequenzen für neue Verkehrsführungen gezogen werden.

So sei die Stadtverwaltung im Gespräch mit dem Land, um den Verkehrsfluss auf der Kreuzung Schillerstraße/Elisabethufer durch eine Ampel zu verbessern, Verbesserungsbedarf besteht zudem an der Kreuzung Wangerländische Straße/Am Bullhamm/Georg-v.d. Vring-Straße. Weiter unter Beobachtung steht der nun gegenläufige Verkehr auf der St. Annen-Straße, sagte Mühlena.

Ein Problem sei das Parkverhalten: „Die Zahl der Verstöße stagniert auf hohem Niveau“, so Mühlena. Häufigster Verstoß sei, dass Autos auf gebührenpflichtigen Parkplätzen ohne Parkstein stehen. Dass Behinderten-Parkplätze von Nicht-Berechtigten zugeparkt werden, habe deutlich abgenommen – wohl eine Folge der konsequenten Kontrollen.

Auch das Problem des ungeordneten Parkens rund um die Schulen habe sich verringert. Allerdings bleibe der zunehmende Fahrzeugverkehr zu und von den Schulen ein Problem: „Immer mehr ältere Schüler kommen selbst mit dem Auto und immer mehr Kinder werden von ihren Eltern gebracht“, sagte Mühlena. Unfälle habe es deswegen zwar nicht gegeben, durch vermehrte Kontrollen will die Stadtverwaltung aber insbesondere das „wilde Parken“ eindämmen.

Bereits in Planung ist die Vergrämung der Saatkrähen aus den Wallanlagen: Laut Alexander Größ, Leiter des Bauamts, soll möglichst spät im März mit der Entfernung von Nestern aus den Bäumen begonnen werden. Dadurch soll bis zum Beginn der Brut- und Setzzeit am 1. April verhindert werden, dass die Vögel neue Nester bauen. Arbeit abgenommen haben der Stadtverwaltung die beiden Stürme im November und Dezember: Sie haben viele Nester aus den Bäumen geweht. Die Kosten der Maßnahme trägt die Stadt.