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Petition im Landtag Hauptschullehrer will bezahlt werden wie die Kollegen

Hannover - Knifflige Sache im Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtags: Valentin Ruckgaber (35), Hauptschullehrer aus Otterndorf (Kreis Cuxhaven), stellte am Mittwoch seine Eingabe an den Landtag vor, die von knapp 5500 Menschen unterstützt wird. Wir erklären den Fall und die Hintergründe.

Worum geht es bei der aktuellen Eingabe?

Ruckgaber bezog sich auf eine Äußerung von Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) im Oktober 2019 vor dem Landtag. Danach hält es die Landesregierung für „rechtlich zulässig“, dass die Lehrer von Grund-, Haupt- und Realschulen nach einer geringeren Besoldungsstufe bezahlt (A 12) werden als ihre Kollegen an Gymnasien, Berufs- oder Förderschulen (A 13). Die Differenz beträgt rund 500 Euro brutto monatlich. Der Lehrer will eine gleiche Bezahlung.

Wie argumentiert der Antragsteller?

Der Lehrer argumentierte, dass durch die Bologna-Reform die Studiengänge für Lehrer vergleichbar seien. An erster Stelle stehe die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler individuell weiterzubilden. Ruckgaber wies darauf hin, dass Grundschullehrer mit 28 Wochenstunden die höchste Unterrichtsverpflichtung haben; für Gymnasien seien es 23,5. In Niedersachsen werden 13 215 Grundschüler inklusiv beschult. Aber nur sieben Prozent der „Inklusionskinder“ gingen aufs Gymnasium. Die Aufgabenfülle – von Konferenzen, Elterngesprächen, Hilfeplan bis zu Klassenfahrten – seien bei allen Lehrern gleich groß. Daher müsse die Bezahlung auch gleich sein. Hilbers’ Äußerungen im Landtag zur Besoldung bezeichnete Ruckgaber als „Geringschätzung“.

Wie reagiert die Landesregierung?

Vertreter der Ministerien für Finanzen und Kultus verteidigten die Unterschiede bei der Bezahlung. Die inzwischen gewährte Zulage von knapp 100 Euro sei „kein Trostpflaster, sondern ein Zeichen der Anerkennung“. Die Vertreterin des Kultusministeriums wies darauf hin, dass an den Gymnasien wissenschaftlicher gearbeitet werde; die Abiturprüfungen kämen erschwerend hinzu. Nach Angaben des Kultusministeriums liegen die Kosten für die Zulage in diesem Jahr bei rund 13 Millionen Euro; im kompletten Jahr 2021 dann bei rund 31 Mio. Euro.

Was sagen die Mitglieder des Ausschusses?

Björn Försterling (FDP) sagte, auch bei der Polizei wurde der „Mittlere Dienst“ abgeschafft, um die Arbeit finanziell attraktiver zu machen. Volker Bajus (Grüne) bezeichnete die Besoldungsstruktur der Lehrer als „Relikt der Vergangenheit“. Sie bedürfe dringend der Modernisierung. Sebastian Zinke (SPD) attestierte dem Lehrer, einen wichtigen Beitrag zur Debatte geleistet zu haben. Die Anhebung aller Lehrer auf die Tarifstufe A 13 würde jährlich mindestens 200 Mio. Euro kosten, hieß es Anfang des Jahres im Landtag.

Wie geht es jetzt weiter?

Der Ausschluss wird jetzt intern beraten, erklärte sein Vorsitzender Axel Brammer (SPD) aus Hatten (Kreis Oldenburg). In der nächsten Sitzung wird entschieden, ob der Fall „Berücksichtigung“ findet. In diesem Fall beschäftigt sich der Landtag mit dem Anliegen des Petenten. Das Grundgesetz garantiert jedem, sich mit Bitten und Beschwerden (Petitionen) an die Parlamente, zu wenden. Brammer zufolge gehen jährlich rund 800 Eingaben an Landtag ein. Außer der Schriftform gibt es keine besonderen Formvorschriften. Die Petition ist nicht an die Einhaltung bestimmter Fristen gebunden.

Was gehört nicht in den Ausschuss?

Der Landtag ist nicht zuständig für die Überprüfung des Verwaltungshandelns der Behörden des Bundes und der der Aufsicht des Bundes sowie für privatrechtliche Streitigkeiten. Die Justiz ist unabhängig, daher ist dem Petitionsausschuss auch die inhaltliche Überprüfung oder gar Korrektur gerichtlicher Entscheidungen verwehrt. Auch die Entscheidungen der Gemeinden und Landkreise sowie der sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften in Selbstverwaltungsangelegenheiten unterliegen nur einer eingeschränkten Kontrolle durch den Landtag.

Stefan Idel
Stefan Idel Landespolitischer Korrespondent
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