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Landtag vertagt sich Nach Högel-Mordserie – vorerst keine qualifizierte Leichenschau in Niedersachsen

Eine Leiche liegt in einem Institut für Rechtsmedizin. In Niedersachsen wird es vorerst keine „qualifizierte Leichenschau“ geben.

Eine Leiche liegt in einem Institut für Rechtsmedizin. In Niedersachsen wird es vorerst keine „qualifizierte Leichenschau“ geben.

Arnold/dpa

Hannover/Oldenburg - Die unfassbare Mordserie des Krankenpflegers Niels Högel im Klinikum Oldenburg und in Delmenhorst bleibt unvergessen. Damit ungewöhnliche Todesfälle schneller aufgeklärt werden können, sollte in Niedersachsen eigentlich eine „qualifizierte Leichenschau“ eingeführt werden. Doch daraus wird erst einmal nichts. Die Koalition aus SPD und CDU im Landtag blockierte einen entsprechenden Antrag der oppositionellen FDP.

Genthe stocksauer

„Ich bin stocksauer“, sagt der FDP-Abgeordnete Marco Genthe (Weyhe). Der Rechtsanwalt hatte bereits 2019 seinen Antrag gestellt. Seitdem habe der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zahlreiche Experten angehört. Selbst die Vertreter der Polizei hätte von einer Gesetzeslücke gesprochen. Genthe verweist auf Studien, wonach in jedem Jahr vermutlich mehrere Tausend nicht natürliche Todesfälle übersehen werden – vor allem in Krankenhäusern und Pflegeheimen, wo alte und kranke Menschen relativ unauffällig mit Medikamenten getötet werden könnten.

Wegen der Mordserie müssen sich Verantwortliche und Mitarbeiter der Kliniken Oldenburg und Delmenhorst vor Gericht verantworten.

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Genthes Vorstoß zielt darauf ab, Krankenhäuser und Pflegeheime zu einer „qualifizierten Leichenschau“ zu verpflichten. Dabei gelte das Vier-Augenprinzip. Neben dem Arzt, der den Tod feststellt, soll ein zweiter, speziell ausgebildeter Arzt den Leichnam ansehen. Die Mediziner sollen jeden Leichnam innerhalb von 24 Stunden begutachten. Der Leichenbeschauer soll zudem die Möglichkeit bekommen, die Patientenakte einzusehen und die behandelnden Ärzte zu befragen. Erst wenn der zweite Experte die Freigabe erteilt hat, kann ein Bestatter den Leichnam überführen. Genthe verweist auf die positiven Erfahrungen beim Pilotprojekt des Klinikums Delmenhorst und des Evangelischen Krankenhauses Oldenburg. Auch im benachbarten Bremen gebe es eine „qualifizierte Leichenschau“.

Vier-Augen-Prinzip

Nach dreijähriger Ausschussdebatte fällt der Antrag der Liberalen zur Änderung des Bestattungsgesetzes aber nun der sogenannten Diskontinuität zum Opfer. Das heißt, der neue Landtag muss erneut in die Beratungen einsteigen. „Ein Unding“, findet Genthe. So gehe viel wertvolle Zeit verloren und mögliche Tötungen kämen nicht ans Licht.

Ulf Prange, Sprecher für Rechts- und Verfassungsfragen in der SPD-Fraktion, kann die Aufregung nicht verstehen. „Das Vier-Augen-Prinzip ist absolut sinnvoll“, spricht sich der Oldenburger Rechtsanwalt ebenfalls für die qualifizierte Leichenschau aus. Allerdings gebe es noch viele offene Fragen: beispielsweise in puncto Personal. Selbst die Ärztekammer habe auf den großen Medizinermangel hingewiesen. Ungeklärt sei auch die Finanzierung. So würden in Bremen die Angehörigen zur Kasse gebeten. Der neue Landtag werde das Thema in jedem Fall wieder aufgreifen, sichert Prange zu. Dann aber wahrscheinlich im Sozial- und nicht im Rechtsausschuss.

Stefan Idel
Stefan Idel Landespolitischer Korrespondent
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