Wie können sich Bürger gegen Hass und Hetze im Internet wehren? Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) hat einen Vorschlag.
Frau Wahlmann, Sie waren Landtagsabgeordnete, sind dann zurück ans Landgericht und nun Justizministerin. Wie fühlt sich das an? Ist das eine andere Welt?
Wahlmann(lacht) Nein, das ist das Beste aus beiden Welten. Ich bin sehr schnell in die Themen gekommen, weil ich sie größtenteils schon aus meiner Arbeit als Strafrichterin kannte.
Im rot-grünen Koalitionsvertrag heißt es „Kleine Amtsgerichte wollen wir stärken“. Ist das eine Bestandsgarantie für die kleinen Gerichte?
WahlmannWir werden alle 80 Amtsgerichte in Niedersachsen erhalten. Niedersachsen ist ein Flächenland und die Bürger müssen auch in Zukunft einen niederschwelligen Zugang zur Justiz haben. Ich denke aber über verstärkte Kooperationen nach. Ein Beispiel: Wenn an einem Standort mehr Strafverfahren mit Publikumsverkehr sind, könnte man Verfahren von anderen kleinen Amtsgerichten dorthin verlagern. Dann könnten wir beispielsweise auch die Wachtmeister effektiver einsetzen.
Durch die Anhebung der Streitwertgrenze kommt mehr Arbeit auf die Amtsgerichte zu. Wird es mehr Personal geben?
WahlmannEs gibt unter den Justizministern der Länder noch reichlich Beratungsbedarf in Sachen Streitwertgrenze. Wir müssen im Blick haben, dass es durch eine Anpassung der Streitwertgrenze nicht am Ende zu Stellenverlusten bei den Landgerichten bzw. Oberlandesgerichten kommt. Darum ist noch keine Entscheidung gefallen.
Fachkräftemangel ist auch in der Justiz ein großes Thema. Wie wollen Sie die Arbeitsplätze attraktiver machen?
WahlmannWir können in der Justiz nicht mit den in der freien Wirtschaft gezahlten Gehältern mithalten. Wir müssen daher an anderer Stelle punkten und ein gutes Arbeitsklima schaffen. Auch möchte ich engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Wechsel- und Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der Justiz ermöglichen.
Werden Urteile künftig mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) gesprochen, damit sie gerechter werden? Kommt der „Robo-Richter“?
WahlmannNein, am Ende entscheidet immer der Mensch. Wir haben aber gemeinsam mit der Uni Regensburg und dem Land Bayern ein Projekt auf den Weg gebracht, bei dem KI zum Einsatz kommen wird. So sollen Schriftsätze nach Schlagworten gefiltert und mit entsprechenden Urteilen verknüpft werden. Zudem haben wir in Osnabrück und in Hannover das Projekt „strukturierter Parteivortrag“ gestartet. Darum geht es: Bei ähnlich strukturierten Verfahren, wie beispielsweise zu Auto-Abgaswerten, sollen die Rechtsanwälte technische Angaben in eine Arbeitsmaske einpflegen. Grundsätzlich geht es darum, den Menschen, die entscheiden, die Arbeit zu erleichtern.
Wie viele Richterstellen sind denn im Land derzeit unbesetzt?
WahlmannIn Niedersachsen arbeiten derzeit insgesamt 2500 Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Damit der errechnete Bedarf gedeckt ist, fehlen noch gut 100 Stellen. Eine Aufstockung des Personals in der Justiz ist wichtig, damit die Bürgerinnen und Bürger auch schnelle und gute Urteile bekommen.
Tut Niedersachsen genug für den Opferschutz? Organisationen wie der Weiße Ring beklagen, dass allein im Jahr 2021 die zuständigen Versorgungsämter nur in gut einem Viertel der Fälle den Entschädigungsanspruch der Opfer anerkannt haben.
WahlmannDas Verfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz ist oftmals langwierig. Ich verweise auf die Stiftung Opferhilfe. In Niedersachsen haben wir die Stiftung Opferhilfe, ein Projekt, um das uns die anderen Bundesländer beneiden. Betroffene erhalten in landesweit zwölf Opferhilfebüros Beratung und Begleitung und auch finanzielle Unterstützung. Als Strafrichterin weiß ich: Hinter jeder Straftat stehen menschliche Schicksale. Opfer von Straftaten sind oftmals alleinige Tatzeugen, sie stehen daher unter großem Druck. Mir ist es daher wichtig, dass sie besonderen Schutz erfahren.
Welches wird das größte Projekt Ihrer Amtszeit?
WahlmannDas wird die Digitalisierung. Da ist die Justiz Vorreiterin unter den Landesbehörden. Bis Ende 2025 werden alle Gerichte und Staatsanwaltschaften komplett digital sein. Allein in diesem Jahr wird an weiteren 25 Gerichten und Staatsanwaltschaften in Niedersachsen die sogenannte E-Akte eingeführt.
Ein anderes Thema der digitalen Welt ist die Zunahme von Hass und Hetze im Internet.
WahlmannDas Internet darf kein rechtsfreier Raum sein. Darum plane ich eine Bundesratsinitiative für ein Gesetz gegen „digitale Gewalt“. Menschen, die Opfer von Internet-Straftaten werden, sollen bei den Amtsgerichten einen Beschluss gegen den Betreiber des sozialen Netzwerkes erwirken können. Dieser muss verpflichtet werden, den entsprechenden Post zu löschen oder den Account zu sperren.
Fehlen Plätze in den niedersächsischen Gefängnissen?
WahlmannJa, es fehlen etwa 80 bis 100 Plätze im Strafvollzug. Eines meiner Ziele ist daher, neue Haftplätze zu schaffen. Außerdem planen wir in der JVA Sehnde eine spezialisierte Station mit Behandlungsschwerpunkt für Suchterkrankungen und psychiatrische Störungen. Ziel des Vorhabens ist, diese Gefangenen soweit fit zu machen, dass sie im Anschluss einen Normalvollzug durchlaufen können. Mir liegt viel an diesem Pilotprojekt: Einem Referentenentwurf aus Berlin ist nämlich zu entnehmen, dass die Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) verschärft werden sollen. Dies wird in Zukunft dazu führen, dass Sucherkrankte in Zukunft vermehrt im Justizvollzug untergebracht werden.
Wie blicken Sie denn auf die Debatte über eine kontrollierte Abgabe geringer Cannabis-Mengen an Erwachsene? Wird es im Gefängnis künftig etwa „Hasch-Automaten“ geben?
WahlmannNein, Cannabis im Vollzug werden wir ebenso wenig erlauben wie heute Alkohol. Generell zu dem Thema: Wenn es der demokratische Wille ist, Cannabis in geringen Mengen zu legalisieren, werde ich mich dem nicht versperren. Ich möchte aber deutlich darauf hinweisen, dass Cannabis-Konsum nicht ungefährlich ist. Deshalb müssen wir für gute Beratungsangebote sorgen und vor allem den Jugendschutz im Auge behalten.s
Sie wollen die rund 6000 Schöffinnen und Schöffen im Land stärker auf ihre Verfassungstreue überprüfen lassen. Warum?
WahlmannSchon heute müssen Schöffinnen und Schöffen vor dem ersten Verfahren eine umfangreiche Erklärung abgeben. Hier möchten wir einen Passus einbauen, dass im Bedarfsfall eine Abfrage beim Verfassungsschutz erfolgt. Wir gehen davon aus, dass dies in den allermeisten Fällen nicht erforderlich sein wird. Erst wenn es Anhaltspunkte dafür geben sollte, dass ein Schöffe nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, wird die Abfrage beim Verfassungsschutz durchgeführt. Hintergrund sind die Aktivitäten der Reichsbürger und Aufrufe rechtsextremistischer Organisationen, sich als Schöffe zur Verfügung zu stellen.
