Hannover - Die Zulagen für Funktionsträger sowie für Mitarbeiter der Landtagsfraktionen sollen rückwirkend zum Januar steigen. So sieht es ein gemeinsamer Gesetzentwurf von SPD, CDU und Grünen vor, der am Dienstag in Hannover öffentlich wurde. Insgesamt sollen die Zuschüsse um rund 1 Million Euro (12,92 Prozent) steigen. Der monatliche Grundbetrag pro Fraktion soll demnach von 64.792 auf 77.025 Euro steigen; der Zuschuss pro Fraktionsmitglied von 2430 auf 2700 Euro. Der bisher zusätzlich gewährte monatliche Grundbetrag für die Oppositionsfraktionen in Höhe von 9.719 Euro soll künftig entfallen, hieß es. Dafür sollen im Gegenzug die zusätzlichen Pro-Kopf-Zuschüsse für Fraktionsmitglieder der Opposition kräftig von 533 auf 800 Euro anwachsen. Insgesamt geht es um rund 9 Mio. Euro, die die Fraktionen jährlich neben weiteren Sachzuwendungen erhalten sollen. Nach Angaben eines Fraktionssprechers geht es auch um eine attraktive Bezahlung der Mitarbeitenden in den Fraktionen.
„Niedersachsen auf Platz 15“
Nach der erst im November 2022 veröffentlichten Rechnungslegung über die Einnahmen und Ausgaben der Fraktionen des Jahres 2021 erhielten beispielsweise die 17 Funktionsträger der SPD-Fraktion 328.525,88 Euro zusätzlich, die 19 Funktionsträger der CDU-Fraktion 415.020,83 Euro. „Diese zusätzlichen Mittel dienen allein der Deckung von Mehrbedarfen der Fraktionen, sie fließen keinem Abgeordneten zu“, erklärten die Sprecher der drei Fraktionen. Ziel sei es, die Arbeit des Parlamentes zu unterstützen und zu verbessern sowie den gestiegenen Anforderungen im Lohn- und Preisniveau von Personal- und Sachkosten gerecht zu werden. Neu eingeführt werden solle mit der Änderung nun eine Begrenzung der Rücklagen. Zudem betonten die Sprecher von SPD, CDU und Grünen: „Niedersachsen belegt vor und nach der Anpassung der Fraktionsfinanzierung im Pro-Kopf-Vergleich den 15. Platz von 16 Bundesländern.“
Kritik des Steuerzahlerbundes
Scharfe Kritik übte dagegen der Bund der Steuerzahler (BdSt) Niedersachsen/Bremen. BdSt-Landesvorsitzender Bernhard Zentgraf sprach von einem „rückwirkenden Griff in die Steuerkasse“. Der Verband hält Extrazahlungen allenfalls für den Fraktionsvorsitzenden und den Parlamentarischen Geschäftsführer für vertretbar und stützt sich dabei auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.
