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GESCHICHTE Als die Justiz dritte Staatsgewalt wurde

BIRTE TRIPKE

NORDENHAM - Der große, geometrische Klinkerbau an der Bahnhofstraße mit seinen Jugendstil-Elementen an der Fassade und den bleiverglasten bunten Fenstern ist nicht nur architektonisch ein Stück Zeitgeschichte. Das Amtsgericht Nordenham und sein Vorläufer, das Amt Butjadingen in Ellwürden, stehen auch für die Einheit von Verwaltungsgebiet und Gerichtsbezirk.

Die Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichts Oldenburg haben jetzt ihr 150-jähriges Bestehen gefeiert. Zu den elf Amtsgerichten des Bezirks zählen die Amtsgerichte Oldenburg, Westerstede, Brake, Wilhelmshaven, Cloppenburg, Varel, Jever, Wildeshausen, Nordenham, Delmenhorst und Vechta.

Mit dem Inkrafttreten des oldenburgischen Ämtergesetzes und des oldenburgischen Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. November 1858 wurden die Amtsgerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts eingeführt. Damit wurden die Trennung von Verwaltung und Gericht in ersten Ansätzen eingeführt, es blieb aber die Verbindung zwischen Gericht und Amt, die erst 1878 aufgelöst wurde, erläutert Dr. Claudia Nolte-Schwarting, Direktorin des Amtsgerichts Nordenham.

Während bis dahin die Aufgaben der heutigen Amtsgerichte zum Teil von den Ämtern als Verwaltungsbehörde wahrgenommen wurden, manifestierte sich der staatspolitische und staatsrechtliche Gedanke der Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung. Die Einführung der Amtsgerichte im Jahr 1858 ist daher für die Staats- und Kulturgeschichte des Landes und die Unabhängigkeit der Justiz als dritte Staatsgewalt ein bedeutsames Ereignis. Viele neue Gerichte entstanden zu dieser Zeit. So auch das Amt Stollhamm mit Sitz in Ellwürden, wo auch das erste Amtsgericht im Gebäude der heutigen Tankstelle errichtet wurde.

Mit der Erhebung der Landgemeinde Atens zur Stadt Nordenham begann die Diskussion über die Verlegung des Sitzes des Amtsgerichts von Ellwürden nach Nordenham, die ihren Abschluss im Bau des neuen Gerichtsgebäudes, das zugleich auch als Amtssitz wurde, in der Bahnhofstraße fand. 1913 zog das Amtsgericht in das neue Haus ein.

Heute gehören zum Gerichtsbezirk Nordenham auch die Gemeinden Butjadingen und Stadland. Anfänglich gehörte die heutige Gemeinde Stadland zum Amt Ovelgönne und kam erst später zum Bezirk des Amtsgerichts Nordenham.

Literatur: „150 Jahre Amtsgerichte im Oldenburger Land“, Verlag Isensee, 2008.

„Das Amtsgericht Nordenham“, Rüstringer BibliothekVerlag, 2000.

Das Justizministerium

beschloss 1909 die Verlegung des Sitzes des Amtsgerichtes Butjadingen von Ellwürden nach Nordenham.

Der Oldenburger Architekt Adolf Rauchheld entwarf das Gebäude und setzte damit einen ersten künstlerischen Akzent in der jungen Stadt.

Der Landtag hatte 424

000Mark für die Neuerrichtung bewilligt. Im Haus sollten Amt, Amtsgericht, Schließerei und Dienstwohnung des Amtshauptmannes untergebracht werden.

Nach zweijähriger Bauzeit wurde das Amtsgericht am 13. April 1913 eingeweiht.

Bis 1933

lautete die Bezeichnung weiter Amtsgericht Butjadingen. Erst durch die Verwaltungsreform wurde das Amt Butjadingen aufgehoben und der Amtsverband Wesermarsch gebildet.
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