NORDENHAM - Seit dem 1. Juli 2011 sind Hundebesitzer verpflichtet, ihre Schützlinge mit einem Chip zu kennzeichnen und für sie eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wer das noch nicht getan hat, sollte es bald nachholen, empfiehlt Rudolf Müller, der Leiter des städtischen Ordnungsamtes.
Verwarngeld droht
Denn spätestens Ende Februar schickt Müller seine Außendienstmitarbeiter zu unangemeldeten Stichproben los. Hundebesitzer, die keinen Chip und keine Haftpflichtversicherung nachweisen können, müssen mit einem Verwarngeld oder im Wiederholungsfall sogar mit einem Bußgeld rechnen, sagte der Amtsleiter auf Anfrage derNWZ
.Wer einen solchen Besuch vermeiden will, sollte selbst ins Zimmer 32 des Ordnungsamtes kommen. Dort nimmt Kerstin Wiegers die Chipnummer des Hundes und die Versicherungssummen auf. Das fällt nicht unter Datenschutz, betont Rudolf Müller. Denn das Ordnungsamt will sichergehen, dass die Versicherung tatsächlich, wie im Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden vorgeschrieben, mindestens bis zur Höhe von 250 000 Euro für Schäden aufkommt und sogar mindestens bis 500 000 Euro für die Folgekosten von Verletzungen an Menschen, die der Hund verursacht hat.
Die Police mitbringen
Dazu müssen Chipnummer und Versicherungspolice mitgebracht werden, sagt Rudolf Müller, ein Anruf genügt nicht. Rund 1750 Hunde sind im Rathaus gemeldet, Der Amtsleiter schätzt die Zahl der Hundebesitzer in Nordenham auf etwa 1600.
Viele von ihnen lassen ihre Hunde jetzt registrieren, sagt der Tierarzt Dr. Rolf Urbich. Die Nachfrage sei groß. Die meisten lassen ihre Hunde ins Register aufnehmen, wenn sie mit ihnen zum Impfen vorbeikommen. Dann schießt der Tierarzt den Hunden einen Transponder ein, das ist ein reiskorngroßer Datenträger, auf dem eine Kennung aus 2 Buchstaben und 15 Zahlen vermerkt ist, die ein spezielles Lesegerät erkennen kann.
Diese Nummer vermerkt der Tierarzt in seiner eigenen Haustier-Datei und einer Fremddatei, meistens dem deutschen Tierregister Tasso, das helfen soll, Fundhunde und -katzen ihren früheren Besitzern zuzuordnen. Neben der Kennung werden Art, Rasse, Alter und eine Beschreibung des Tiers aufgeführt sowie die Telefonnummer des Besitzers.
Für 28,50 Euro bekommt der Besitzer vom Tierarzt den gelben Pass, der nur in Deutschland gilt, oder für 32 Euro den blauen Pass, mit dem er seinen Liebling auch mit ins europäische Ausland nehmen darf.
