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3G-Regel nur für Übergangszeit Unis droht die Rückkehr zur Online-Lehre

Oldenburg/Elsfleth/Hannover - Studierende an den 21 Hochschulen in Niedersachsen müssen womöglich bald wieder den Hörsaal gegen das Homeoffice eintauschen. Die neue Corona-Verordnung des Landes sieht eine Verschärfung der Regeln vor: Demnach Gilt 2G („geimpft, genesen“) bei Veranstaltungen und in weiten Teilen des öffentlichen Raums. Steht an den Unis nun die Rückkehr zur Online-Lehre bevor?

Die Verordnung

Die Verordnung lässt Raum für Interpretationen: Denn anders als Schulen und Kindertagesstätten werden die Hochschulen in der Verordnung gar nicht erwähnt. Die Hochschulen würden behandelt „wie eine Karnevalssitzung, Veranstaltung oder Zusammenkunft“, ärgert sich Lars Alt, der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag. Demnach gelte ab der Warnstufe 1 in Universitäten für den Präsenzbetrieb 2G. Für die Hochschulen sei jedoch unklar, ob sie bei Pflichtveranstaltungen ein gleichwertiges Online-Angebot für Ungeimpfte vorhalten müssen.

Wissenschaftsminister Björn Thümler (CDU) und Vertreter der Hochschulen haben dazu ein klärendes Gespräch geführt. Das Ergebnis: Die Hochschulen müssen sich nicht von einem auf den anderen Tag umstellen. Auch nach der jetzt geltenden niedersächsischen Corona-Verordnung dürfen sie weiterhin Studium und Lehre nach dem sogenannten 3G-Modell organisieren, so die stellvertretende Ministeriumssprecherin Inka Burow. Dies geschehe im Wege der „vorübergehenden Duldung“. Das habe allerdings nur vier Wochen Bestand – bis zur nächsten Verordnung.

Das Ministerium

Selbstverständlich seien die geltenden Schutzmaßnahmen, Hygienekonzepte, Maske, Abstand sowie Kontroll- und Nachverfolgungsverpflichtungen mit großer Sorgfalt strikt umzusetzen. Die Gesundheit der Studierenden sowie sonstigen Angehörigen der Hochschule sei bestmöglich zu schützen. Abhängig von der weiteren Corona-Entwicklung sei es jedoch bereits jetzt erforderlich, dass die Hochschulen Vorkehrungen für einen zeitnahen Wechsel in den 2G-Betrieb treffen.

Die Hochschulen

Die Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth will von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen. „Wir gehen jedoch davon aus, dass wir in naher Zukunft, noch vor Weihnachten, die Warnstufen 2 und 3 erreichen werden“, sagt Vizepräsident Prof. Dr. Hero Weber unserer Redaktion. „Dann sieht auch unser bisheriges Schutzkonzept insbesondere keine Ausnahmen von der Abstandsregel mehr vor." In manchen Studiengängen sei bereits der Wechsel in die präsenzfreie Lehre erfolgt.

An der Universität Oldenburg gilt ab Montag, 29. November, für alle Lehrveranstaltungen in Präsenz – unabhängig von ihrer Größe – die 3G-Regel für Lehrende und Studierende. Bisher galt 3G nur für Zusammenkünfte mit mehr als 25 Teilnehmenden.Die Uni werde die Einhaltung der Zugangsbeschränkung kontrollieren, sagte Uni-Sprecherin Corinna Dahm-Brey auf Anfrage. Zusätzlich bestehe in allen universitären Gebäuden und Räumen seit Beginn des Wintersemesters eine grundsätzliche Maskenpflicht (auch in Lehrveranstaltungen) sowie ein Abstandsgebot. „Die Erfahrungen der Universität mit dieser verantwortungsvollen Präsenz auf dem Campus sind bislang sehr gut. Die Infektionslage an der Universität ist nach wie vor nicht auffällig“, ergänzte Dahm-Brey.

Um die 3G-Regel umzusetzen, will die Jade Hochschule alle Freischaltungen für Studierende zurücksetzen. Sie müssen sich ab Montag in Containern auf dem Campus gegen Vorlage eines Nachweises individuell freischalten lassen, heißt es.

Stefan Idel
Stefan Idel Landespolitischer Korrespondent
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