Oldenburg - Hochachtung für Minister Christian Schmidt – sachorientierte Entscheidung aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse! Mein Beitrag soll eine sachliche Information zur Glyphosatproblematik und zur Entscheidung von Minister Schmidt sein und die Polemik des Gastbeitrags von Franz Alt (Artikel vom 5. Dezember 2017) aufzeigen.
Dr. Rudolf Faby (Bild Archiv)
Es verhindert nicht, dass neu keimende Unkräuter nach der Anwendung wieder auflaufen. Wird zum Beispiel im Mai eine Ackerfläche mit Roundup behandelt, so wird das vorhandene Unkraut abgetötet. Sechs bis acht Wochen danach ist die Fläche aber wieder grün, weil neues Unkraut aus den im Boden befindlichen Samen austreibt. Von einer nachhaltigen Schädigung der Unkrautflora und Vernichtung des Lebensraums von Wildinsekten kann deshalb keine Rede sein. Wer im Garten seine Gemüse- und Blumenbeete durch wiederholtes Jäten den gesamten Sommer über unkrautfrei hält, handelt in diesem Sinne sicherlich nachhaltiger.
Um Pflanzenschutzmittel zur Zulassung zu bringen, sind neben der biologischen Wirkung aufwendige Studien zum Verhalten gegenüber Mensch und Tier und in der Umwelt von der Firma vorzulegen. Wie diese Studien durchzuführen sind, ist genau vorgeschrieben.
Dass diese Untersuchungen vom Antragsteller zu bezahlen sind und nicht vom Steuerzahler ist wohl selbstverständlich.
Für die Prüfung dieser Studien ist in Deutschland das BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit), das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) und das Julius-Kühn-Institut zuständig. Diese Institute unterstehen dem Landwirtschaftsministerium.
Sie wurden erst vor 15 Jahren von der damaligen Landwirtschaftsministerin Renate Künast (Grüne) gegründet und mit hochrangigen Wissenschaftlern besetzt. Für eine Zulassung in der EU ist die EFSA (Europäische Behörde zur Lebensmittelsicherheit) zuständig.
In der aktuellen Diskussion um die Verlängerung der Zulassung des Wirkstoffes Glyphosat geht es auch um die Frage der Kanzerogenität. Die IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung, Behörde der Weltgesundheitsorganisation) stuft Glyphosat in die Klasse 2a „wahrscheinlich krebserregend“ ein, genauso wie rotes Fleisch, bei hohen Temperaturen Frittiertes, aber auch den Friseurberuf sowie den Schichtbetrieb.
Es ist eine rein technische Einstufung und berücksichtigt nicht das Risiko einer Gefährdung. Das BfR und die EFSA aber machen gerade dies. Sie kommen zu dem Schluss, wenn Glyphosat so eingesetzt wird, dass die derzeit gültigen Rückstandshöchstmengen in den verschiedenen Produkten nicht überschritten werden, kein gesundheitliches Risiko einer Krebserkrankung besteht. Wenn dies so stimmt, musste der Landwirtschaftsminister zustimmen.
Wenn man Verfahren für eine Zulassung und Bewertung von Pflanzenschutzmitteln festlegt, was natürlich auch für viele andere Bereiche der Wirtschaft gilt, muss man diese auch einhalten. Ohne Planbarkeit funktioniert unser Wirtschaftssystem nicht.
Das Umweltministerium hat seine Zustimmung nur verweigert, weil es am Glyphosat eine neue Grundsatzdiskussion entfachen will. Es geht um die Frage, kann das Abtöten von Unkräutern eine Ursache für das massive Insektensterben der vergangenen 20 bis 30 Jahre sein.
In vielen Berichten wird die Firma Monsanto als ursprünglicher Lizenzinhaber von Glyphosat als der finanzielle Profiteur einer weiteren Zulassung hingestellt. Dies ist nicht der Fall, weil die Lizenz auf den Wirkstoff seit ungefähr 15 Jahren ausgelaufen ist und die Masse der Produkte mit Glyphosat von anderen Herstellern produziert wird.
