OLDENBURG - Ungewöhnliches Plädoyer: Seinen Schlussvortrag im Holzklotz-Prozess handelte Verteidiger Matthias B. Koch im Sitzen und in vergleichsweise kurzer Zeit ab. Rund 30 Minuten benötigte er am Dienstagmorgen im Landgericht, um zu seinem Antrag auf Freispruch zu kommen. Dabei nahm er sich viel Zeit, um das besondere Verhältnis zwischen Richter und Strafverteidiger im Allgemeinen zu beleuchten.

Den Vorwurf, die Polizei habe bei der Vernehmung von Nikolai H. „verbotene Methoden“ angewandt, hielt Anwalt Koch im Plädoyer nicht mehr aufrecht. Sein Mandant sei bei den Verhören vernehmungsfähig gewesen. Die Schwurgerichtskammer habe sich hier große Mühe bei der Aufklärungsarbeit gegeben, lobte er.

Zugleich äußerte er aber Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Geständnisses bei der Polizei. Koch meinte, dass H. die Tat nur zugegeben habe, um sich wichtig zu machen und Geld zu kassieren. Tatsächlich soll der Angeklagte für seine drei Fernsehinterviews mehrere 100 Euro bekommen haben.

Weiterhin sagte Koch, er wisse nicht, ob sein Mandant die Tat begangen habe. Ihm gegenüber habe er die Vorwürfe immer bestritten. Der Anwalt betonte, dass an dem Holzklotz keine DNA-Spuren gefunden worden seien. Und niemand habe H. auf dem Weg zur Brücke gesehen.

Der Angeklagte selbst verzichtete auf ein Schlusswort. Während des gesamten Verhandlungstages war der 31-Jährige damit beschäftigt, Notizen abzuschreiben.

Nach Meinung von Staatsanwalt Stefan Schmidt enthielt das Plädoyer der Verteidigung keine Punkte, die den Tatvorwurf gegen den Angeklagten entkräfteten. Das Urteil soll an diesem Mittwoch, 14 Uhr, fallen.

Kurzfristig war zu Prozessbeginn noch eine Zeugin gehört worden. Die Gerichtsreporterin vom Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“, Giesela Friedrichsen, äußerte sich zu Vorwürfen der Verteidigung. Diese hatte erklärt, der Glaubwürdigkeitsgutachter Max Steller habe der Reporterin das Ergebnis seiner Analyse („Das Geständnis des Angeklagten ist glaubwürdig“) vor seiner Gutachten-Erstattung im Gericht mitgeteilt. Friedrichsen widersprach vehement. Den Inhalt des Gutachtens habe sie erstmals in der Verhandlung gehört. Den Befangenheitsantrag gegen Steller wies das Gericht daraufhin zurück.

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