Oldenburg - Wenn etwas als rechtswidrig und falsch erkannt ist, sollte es schnellstmöglich aus der Welt geschafft werden. Das gebietet der gesunde Menschenverstand. Daher ist es absolut richtig, dass das Bundesverfassungsgericht dem Eilantrag zur Teilnahme von Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung an der Europawahl im Mai stattgegeben hat.

Sicher ist die Zeit sehr knapp. Der Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Europawahl war der 14. April.

Viel zu lange schon werden Menschen mit Behinderungen fundamentale Grundrechte verwehrt, von denen das Wahlrecht nur das eine ist. Zehn Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland darf es daher keine Entschuldigung mehr geben, das Recht der Menschen auf Teilhabe endlich umzusetzen – auch im Bereich der Politik. Dabei geht es nicht um Nettigkeit oder Großmut gegenüber Menschen mit Betreuung. Es geht um einen Rechtsanspruch, der ihnen endlich zugestanden werden muss. Das darf nicht daran scheitern, dass es bürokratisch eine Herausforderung ist.

Dr. Irmela Herold
Dr. Irmela Herold Online-Redaktion