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Kommentar Zur Grundsteuer Alte Ungerechtigkeiten nicht mit neuen ersetzen


Symbolbild: Die Grundsteuer B muss reformiert werden.
Jens Büttner/dpa

Symbolbild: Die Grundsteuer B muss reformiert werden.

Jens Büttner/dpa

Oldenburg - Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die aktuelle Berechnung der Grundsteuer unzulässig ist. Deshalb ist eine Reform der Rechtslage notwendig. Insgesamt betrachtet, war das Urteil aus Karlsruhe längst überfällig und ist nun eine Chance für mehr steuerliche Gerechtigkeit. Der Weg dahin wird allerdings nicht einfach, weil man bei der Abschaffung von alten Ungerechtigkeiten darauf achten muss, keine neuen Missstände zu erschaffen. Grundbesitzer, Mieter und Hauseigentümer befürchten aber eine deutliche Erhöhung der Grundsteuer.

Varianten der Grundsteuerreform

Zurzeit sind mehrere Varianten für eine Grundsteuerreform in der Diskussion. Nicht alle sind gleichbedeutend mit einer gravierenden Erhöhung. Die Regierung muss erst diskutieren und sondieren, welche Optionen es für eine Reform gibt. Die Befürchtung, dass es für alle Bürger zu einer Erhöhung der Kosten kommen könnte, lässt sich nicht pauschal sagen. Das ist vor allem davon abhängig, wie die Erhebung der Grundsteuer am Ende aussieht.

Modell Bodensteuer

Zurzeit werden mehrere Modelle diskutiert. Eines davon ist die sogenannte Bodensteuer, bei der die Bebauung des Grundstücks vernachlässigt wird. Für diese Art der Besteuerung würde ausschließlich der Wert der Grundstücke herangezogen. In diesem Fall müssten unter anderem Eigentümer von Einfamilienhäusern in Großstädten mit höheren Steuerlasten rechnen. Auch Eigentümer, die ein Grundstück brachliegen lassen , würden bei dieser Variante stärker zur Kasse gebeten. Positive Auswirkungen hätte das Ganze hingegen auf Mehrfamilienhäuser , die mit vergleichsweise wenig Grundstücksfläche auskommen. Sie würden tendenziell von der Grundsteuer entlastet werden. Im Endeffekt hängt alles aber davon ab, was der Gesetzgeber aus dem Urteil macht.

Bei der Gestaltung der Reform hat die Regierung freie Hand. Das Bundesverfassungsgericht hat inhaltlich nur wenige Vorgaben gemacht.

Die Grundsteuer muss lediglich gleichheitsgerecht gestaltet werden. Auf die aktuelle Situation der Hausbesitzer und Mieter hat das Urteil noch keine Auswirkungen. Erst Ende 2019 muss die Regierung eine Neuregelung vorlegen. Es sollte also ausreichend Zeit sein, um eine Lösung zu erarbeiten, die allen Betroffenen eine faire und angemessene Grundsteuer zusichert. Nach Verabschiedung des neuen Gesetzes soll zudem eine Übergangsfrist für die bisherige Rechtslage bis Ende 2024 gelten, um eine reibungslose Umstellung zu gewährleisten.

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