OLDENBURG - Der Linke Jonas Christopher Höpken ist mit einem Versuch gescheitert, sich in den Rat zu klagen. Das Verwaltungsgericht hat Höpkens Antrag abgewiesen, ihm im Rechtsschutz-Verfahren den Sitz des ausgeschiedenen Hans-Wolfgang Woltemade zuzusprechen.
Höpken hatte seinen Anspruch damit begründet, dass er bei der Ratswahl mehr Stimmen (269) geholt habe als die von der Stadt als Nachrückerin festgelegte Christine Arndt (195). Der Unterschied: Höpken kandidierte im Stadtnorden, einem der zwei Bezirke, in denen die Linke keinen Sitz holte, Arndt in einem der vier anderen. Der Wahlausschuss hatte nur Ersatzpersonen aus Wahlbezirken benannt, in denen Parteien Mandate geholt hatten.
Für das Gericht eine klare Sache: Weil Höpken „in dem amtlich festgestellten und ordnungsgemäß veröffentlichten Wahlergebnis als Ersatzperson nicht benannt ist, kann er schon allein deshalb bei dem Ersatz von ausgeschiedenen Ratsmitgliedern seiner Partei nicht berücksichtigt werden“.
