Oldenburg/Osnabrück - Im Fall eines Staatsanwalts aus Oldenburg, gegen den eine Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt vorlag, sind die Ermittlungen eingestellt worden. „Es gab keinen Tatverdacht“, sagte Alexander Retemeyer, Sprecher der ermittelnden Staatsanwaltschaft in Osnabrück.
Um diesen Vorwurf ging es: „Wer sein Kind liebt, der züchtigt es.“ Mit diesem Bibelzitat und dem Hinweis auf Papst Franziskus, der es in Ordnung finde, wenn man Kinder „würdevoll“ schlage, hatte ein Staatsanwalt im Oktober vergangenen Jahres vor dem Oldenburger Landgericht für Empörung gesorgt. Er wollte damit ein vom Cloppenburger Amtsgericht verhängtes Urteil gegen einen 55-jährigen Familienvater aus Friesoythe in einem Berufungsverfahren abmildern. Der Friesoyther war in erster Instanz wegen Kindesmisshandlung – er hatte seine Kinder geschlagen – zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt worden.
In der Berufungsverhandlung bekam der Angeklagte dann die Unterstützung des Staatsanwaltes, der sich auch zu der Aussage hinreißen ließ, dass es noch gar nicht so lange her sei, dass das Schlagen der eigenen Kinder in Deutschland erlaubt gewesen sei. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, vor Gericht sei zu den Äußerungen zwar kein Wortprotokoll geführt worden, aber „sinnhaftig wird das nicht in Abrede gestellt“.
Ob es gegen den Staatsanwalt noch ein behördeninternes Disziplinarverfahren gibt, ist offen, hieß es am Montag aus dessen Beschäftigungsbehörde, der Staatsanwaltschaft Oldenburg.
