Berlin - Patienten in Deutschland bekommen vom kommenden Jahr an mehr Rechte gegenüber ihren Ärzten und Krankenkassen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition ein entsprechendes Gesetz.

Das Gesetz stelle niemanden an den Pranger und nehme alle Beteiligte ausgewogen in die Pflicht, sagte der Bundespatienten-Beauftragte, Wolfgang Zöller (CSU). Die Opposition kritisierte das Gesetz hingegen als völlig unzureichend. Sie sprach von einem „Ärzteschutzprogramm“ und bemängelte das Fehlen eines Entschädigungsfonds.

Nach jahrelangen Debatten werden die Patientenrechte erstmals in einem einzigen Gesetz gebündelt. Patienten müssen dem Entwurf zufolge verständlich und umfassend über Behandlungen und Diagnosen informiert werden – auch über die Risiken sowie über mögliche Fehler. Dazu dient ein im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerter Behandlungsvertrag. Ein persönliches Gespräch ist für die Ärzte Pflicht. Die Patienten erhalten zudem ein Recht auf vollständige Akteneinsicht.

Bei groben Fehlern muss der Arzt fortan beweisen, dass der nachgewiesene Fehler nicht den eingetretenen Schaden verursacht hat. Bisher war dies nur aufgrund von Urteilen gängige Praxis. Krankenkassen müssen die Patienten bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen unterstützen, etwa mit einem Gutachten.

Nach unterschiedlichen Studien sterben allein in den Krankenhäusern jedes Jahr mindestens 17 000 Menschen wegen Fehlern und Problemen im Behandlungsverlauf. I