„Wohl dem, der in der Gemeinde Zetel an einer Kreis-, Landes- oder Bundesstraße wohnt. Wir wohnen Gott sein Dank an einer Kreisstraße, denn hier greift die gemeindeeigene Straßenausbausatzung nicht.
Obwohl zu Stoßzeiten nicht weniger Verkehr in der Danziger Straße herrscht als in den oben genannten, sollen die Anlieger dort mit 40 Prozent der Kosten belastet werden. Wenn 40 Prozent Anliegerbeitrag bei normaler Grundstücksgröße schon zu Kosten in Höhe des verfügbaren Jahreseinkommens (laut Urwaldfuchs) führen, ist das mehr als unsozial. Bürger einer reinen Anliegerstraße werden mit 75 Prozent erst recht in den Ruin getrieben.
Dieses könnte bald viele Bürger treffen, denn es gibt in der Gemeinde etliche Straßen, die eine Sanierung nötig haben, zum Beispiel das Gebiet an der Hasenweide, oder das Dichter- und Denker-Viertel in Neuenburg.
Doch auch, wer nun in einer Neubausiedlung Eigentümer ist, hat nicht lange Ruhe. Laut Satzung ist die Gemeinde berechtigt, alle 25 Jahre Beiträge zu fordern.
Solche Kosten einzelnen Hausbesitzern aufzubürden, zeigt, wie weit sich die Politik in Zetel von der normalen Bevölkerung entfernt hat.
Dass Bockhorn, Varel und viele andere Kommunen diese Satzung nicht haben, beweist nur, dass dort soziale Gerechtigkeit anders definiert wird.
Da alle Bürger alle Straßen in Zetel benutzen können, sollten diese Straßen auch von allen Bürgern gleichgerecht über die Steuern bezahlt werden.
Eine zweckgebundene jährliche Abgabe pro Haushalt wäre ein Weg.
Leider wurde von Seiten der Politik in Zetel Jahrzehnte lang versäumt, für derartige Fälle entsprechende Rücklagen zu bilden. Stattdessen kümmert man sich derzeit lieber um die Verschönerung vor der gemeindeeigenen Tür, die Ortskernsanierung, die durch Haushaltsmittel – also Steuergelder – bezahlt wird.“
Fakt ist doch, dass Satzungen geändert werden können und dass der Steuerzahler die Straße nutzt, also warum soll er diese dann nicht auch bezahlen?! Warum sollen da einige wenige stark belastet werden, mit der Ausrede „Steuerentlastung“? Sicher ist der Gemeinde auch bekannt, dass ebene diese Grundstückbesitzer Steuerzahler sind, also dann ja durch diese „Umlage“ doppelt belastet werden. Ich meine, es sind auch viele Leute in Zetel, die kein Kinder haben und dennoch mit ihren Steuern diese mitfinanzieren – ohne Diskussionen um die Steuerbelastung.
Fakt ist auch, dass bestimmte Straßen in Zetel einfach vernachlässigt werden. Es geht ja dabei nicht nur um die Danziger Straße, sondern zum Beispiel auch um Dünkirchen. Wenn ältere Einwohner schon auf der Straße laufen, weil der Bürgersteig krumm und schief ist und sich an den Überwegen das Regenwasser sammelt, sollte das zu denken geben. Auch müssen die Anwohner immer wieder den abbröckelnden Bordstein zur Seite fegen, damit sich nicht Besucher die Reifen daran aufschlitzen.“
Im Ergebnis dieses Artikel führt der unbekannte Autor aus, dass sich aus den genannten Gründen nicht die Frage stellt, ob es besser wäre, wenn die Gemeinde Zetel die Satzung abschaffen würde. Vielmehr müsse hinterfragt werden, wann Städte und Gemeinden wie Varel und Bockhorn eine solche Satzung einführten.
Festzustellen ist aber, dass alle Bürger Nutznießer einer Straße sind, also die Allgemeinheit. Es ist weiter auch kein großes Geheimnis, dass alle Straßen irgendwann mal erneuert werden müssen. Wenn dem also so ist, wird jeder einmal zur Kasse gebeten.
Diese Tatsache führt bei dem einen oder anderen dann zu einem wirtschaftlichen Engpass, Notlage bis hin zur Existenzgefährdung. Insbesondere betroffen sind dabei junge Familien und auch Rentner, die in ihrem Arbeitsleben ein kleines Anwesen für den Lebensabend angeschafft haben. Von der zum Teil keinen Rente können nicht noch Rücklagen für derartige Zwecke in ungeahnter Höhe gebildet werden.
Mit der uneinsichtigen Haltung der Gemeinde werden bei vielen Bürgern Ängste geschürt. Zuletzt ist noch festzustellen, dass nicht hinterfragt werden muss, wann Varel und Bockhorn eine solche Satzung einführen, sondern aus welchen Gründen viele Gemeinden und Städte diese unsoziale Satzung bereits abgeschafft haben.“
„Für einen Außenstehenden ist ein einfacher mathematischer Dreisatz enthalten: Die Straßenbaukosten für die Erneuerung einer Gemeindestraße, welche zu 10 Prozent von Anliegern und zu 90 Prozent vom Durchgangs- und Umleitungsverkehr genutzt wird, belaufen sich auf X€. Durch Fördermittel werden 60 Prozent der Kosten getragen, die restlichen 40 Prozent müssen durch die Nutzer der Straße aufgebracht werden. Wie ist der nicht durch Fördermittel bereits abgedeckte Teil der Kosten gerecht zu verteilen? Die Lösung kann hier nur lauten: 10 Prozent der restlichen 40 Prozent Baukosten durch die Anlieger, 90 Prozent der restlichen 40 Prozent Baukosten durch die Gemeinde.
Wenn die Anlieger die noch offenen 40 Prozent alleine stemmen sollen, müsste ihnen auch die Nutzung der Straße allein zustehen.“
