Hannover/Bremen - Niedersachsen und Bremen wollen vorerst auch Nichtgeimpften eine Entschädigung für einen Verdienstausfall zahlen, wenn diese wegen der Corona-Pandemie in häusliche Quarantäne müssen. Bis auf weiteres werde den Antragstellern geglaubt, dass sie sich erst nach Aufhebung der bundesweiten Priorisierung am 7. Juni um einen Impftermin bemühen konnten und deshalb noch nicht über einen vollständigen Impfschutz verfügten, sagte eine Sprecherin des niedersächsischen Gesundheitsministeriums am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd). In Niedersachsen habe auch nach dem 7. Juni zunächst noch eine Warteliste existiert.

Das Land Bremen teilte auf Anfrage mit, der Prozess der Meinungsbildung dazu sei noch nicht abgeschlossen. Bremen habe in den Jahren 2020/2021 bisher mehr als 4,6 Millionen Euro an Entschädigungen nach einem Verdienstausfall durch Quarantäne gezahlt. Niedersachsen machte dazu keine Angaben.

Baden Württemberg hatte in der vergangenen Woche angekündigt, dass nicht gegen Corona geimpfte Personen, die wegen der Corona-Pandemie in häusliche Quarantäne müssten, bald nicht mehr mit einer Entschädigung ihres Verdienstausfalls rechnen könnten. Ab 15. September könnten entsprechende Anträge für eine Entschädigung vom Land abgelehnt werden. Nach dem Infektionsschutzgesetz gibt es keine Entschädigung, wenn die häusliche Absonderung durch eine vorherige Schutzimpfung hätte vermieden werden können.

Die Bundesländer gehen unterschiedlich mit der Frage um, ob es weiterhin Entschädigungen geben soll. Rheinland-Pfalz will ab dem 1. Oktober ebenso verfahren wie Baden-Württemberg. Auch Hessen erwägt dies, ohne einen Termin zu nennen. Andere Bundesländer wollen vorerst weiter zahlen.