Hannover - Bei Rassismus an der Diskotür sollen in Niedersachsen künftig bis zu 10.000 Euro Bußgeld fällig werden. Seine Regierung wolle das niedersächsische Gaststättengesetz entsprechend ändern, sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) in einem Gespräch mit der „Neuen Presse“ in Hannover (Dienstagausgabe). Bei der Kabinettssitzung an diesem Dienstag solle ein entsprechender Beschluss gefasst werden.
„Ich weiß noch aus meinen Zeiten als Oberbürgermeister, dass an dieser Stelle Handlungsbedarf besteht“, sagte Weil. „Nach wie vor werden immer wieder junge Leute wegen ihrer Hautfarbe an Diskothekentüren abgewiesen. Das wollen wir ändern.“ Nach der Vorlage des Wirtschaftsministeriums soll dazu der Katalog der Ordnungswidrigkeiten im Gesetz erweitert werden.
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Danach muss ein Diskothekenbetreiber das erhöhte Bußgeld von bis zu 10.000 Euro auch zahlen, wenn bei der Einlasskontrolle eine Person wegen ihrer ethnischen Herkunft oder Religion benachteiligt wird. Bisher sieht das Gaststättengesetz Bußgelder in dieser Höhe etwa für den Verkauf von Alkohol an Betrunkene vor.
Disko-Betreiber riskieren künftig in solchen Fällen sogar ihre Existenz. Ihnen kann letztlich das Gewerbe verboten werden, wenn sie mehrere Bußgelder kassieren und sich so als unbelehrbar erweisen. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz von 2006 können bislang lediglich die Betroffenen auf Schadenersatz klagen, wenn sie aus rassistischen Gründen an der Discotür abgewiesen werden.
„Die Neuregelung des Gaststättengesetzes ist ein wichtiger Schritt“, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders. Sie wünsche sich, dass andere Bundesländer dem Beispiel folgen. Für viele junge Männer mit Migrationshintergrund sei die Abweisung an der Clubtür immer noch Realität. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das seit acht Jahren gilt, soll Diskriminierung eigentlich verhindern.
Die bisherigen gesetzlichen Möglichkeiten reichen nach Meinung des niedersächsischen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) jedoch bereits aus. „Wir halten die Änderung des Gesetzes für unnötig“, sagte die Dehoga-Geschäftsführerin, Renate Mitulla. Im Gaststättengesetz seien allgemeine Gewerbeordnungen festgehalten. Fälle von Diskriminierung seien ein zu spezieller Teilbereich, der nun dort zusätzlich geregelt werden solle. „Darin sehen wir eigentlich wenig Sinn“, sagte Mitulla.
