Rastede - Des einen Freud ist es anderen Leid. So können sich die Anwohner des Voßbarg freuen. Sie müssen für die Sanierung ihrer Straße nicht mehr bezahlen. Anders die Anwohner der Bachstraße. Weil der Gemeinde bereits eine abschließende Rechnung für die Ausbaumaßnahmen vorliegt, werden die Anwohner Beträge in Höhe von 240 000 Euro zahlen müssen, hieß es am Montag während der Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses.

Nachdem man sich bereits vor einigen Monaten über den Beschlussvorschlag für eine rückwirkende Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung einig werden wollte, wurde noch einmal die Rechtslage geprüft. Grund dafür war die Frage, wie groß der Zeitraum der Rückstellung sein könne. „Die Prüfung der Kommunalaufsicht hat ergeben, dass es keine Möglichkeit einer rückwirkenden Erstattung gibt“, erklärte Sandra Ahlers vom Geschäftsbereich Bauen und Verkehr. „Das ist enttäuschend. Wir hatten uns ein anderes Ergebnis erhofft“, sagte Thorsten Bohmann (CDU) am Montag. Horst Segebade (SPD) betonte aber, dass diese Rechtslage zumindest ein Aufatmen für die Anwohner des Voßbarg bedeute.

Einig waren sich die Ausschussmitglieder darüber, dass die Satzung zum 1. Oktober dieses Jahres komplett aufgehoben werden soll und somit in Zukunft kein Rasteder mehr zur Kasse gebeten wird. Durch die Aufhebung der Satzung entgehen der Gemeinde jährlich rund 90 000 Euro. Dieses Geld muss künftig anderweitig generiert oder durch Einsparungen ausgeglichen werden. Am 24. September fällt die finale Entscheidung über die Satzungsaufhebung im Rasteder Rat.