RASTEDE - Juristisch ist die Initiative gegen das Industriegebiet am Autobahnkreuz Oldenburg-Nord unterlegen (die NWZ berichtete). Nun hat auch die niedersächsische Landesregierung eine Petition der Initiative verworfen. Der Petitionsausschuss des Landtages sah „keine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften“. Der Standort neben einem bereits vorhandenen Gewerbegebiet biete günstige Voraussetzungen für regional bedeutsame gewerbliche Bauflächen. Eine Gefährdung Dritter durch Lärm- oder Staubemissionen sei „weitgehend ausgeschlossen“. Martina Muhr, Sprecherin der Initiative, gibt nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg und der Stellungnahme des Petitionsausschusses nicht auf. „Wir sind noch nicht am Ende“, hieß es.
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