Rastede - Die Abschaffung der umstrittenen Straßenausbaubeiträge in Rastede ist vorerst zurückgestellt worden. Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss des Rasteder Gemeinderates hat einstimmig empfohlen, dass die Gemeindeverwaltung die rechtliche Situation vom Landkreis Ammerland als zuständiger Kommunalaufsichtsbehörde prüfen lassen soll. Damit folgte der Ausschuss einem Antrag der SPD-Fraktion.
Hintergrund: Grundsätzlich herrscht in der Politik Einigkeit, dass die Straßenausbaubeiträge in Rastede abgeschafft werden sollen. Offen ist aber gegenwärtig noch die Frage, wie weit rückwirkend keine Beiträge mehr von Anliegern erhoben werden sollen. Die Gemeindeverwaltung kam nach Prüfung der rechtlichen Situation zu der Auffassung, dass Anlieger der Bachstraße in Rastede noch für den Ausbau zahlen müssen, Anlieger des Voßbarg hingegen nicht mehr zahlen sollen.
Horst Segebade (SPD) bemängelte die fachliche Tiefe der Darstellung und stellte den Antrag, die Situation von der Kommunalaufsicht prüfen zu lassen. Dem stimmte auch Hendrik Lehners (CDU) zu. Angesichts der zahlreichen Gesetzesgrundlagen und Urteile, die die Gemeindeverwaltung der Beratungsvorlage jedoch bereits beigefügt hatte, meinte Jan Hoffmann (Grüne): „Wir gehen nicht davon aus, dass bei der Prüfung etwas herauskommt, das zu einer Änderung führt.“
Sandra Ahlers von der Gemeindeverwaltung hatte zuvor im Ausschuss den wesentlichen Unterschied der beiden Straßenausbaumaßnahmen erläutert. Demnach sei für die Bachstraße die sogenannte sachliche Beitragspflicht bereits entstanden und für den Voßbarg noch nicht. Die letzte Unternehmerrechnung für die Bachstraße sei im September 2017 vorgelegt worden und habe damit die Möglichkeit der tatsächlichen Abrechnung eröffnet. Dass bisher keine Abrechnung erfolgt sei, begründete Sandra Ahlers damit, dass die Verwaltung hier einen „sozialen Aspekt“ berücksichtige. Anliegern, die zahlen müssen, soll möglichst viel Zeit gegeben werden, den geforderten Betrag anzusparen. Die Verwaltung informiere deshalb frühzeitig über die zu erwartenden Kosten.
Für den Voßbarg liege die letzte Unternehmerrechnung hingegen noch nicht vor, so dass diese Ausbaumaßnahme auch noch nicht abgerechnet werden konnte, da die Voraussetzung der sachlichen Beitragspflicht noch nicht erfüllt sei. Die letzte Rechnung wird für August 2019 erwartet.
Anwohner der Bachstraße fragten in der Sitzung, ob sie jetzt einfach Pech gehabt hätten, weil über die Abschaffung der Ausbaubeiträge nicht früher beraten wurde und sie deshalb noch zahlen müssten. „Hätte es früher besprochen werden können?“, fragte eine Anliegerin. Bürgermeister Dieter von Essen sagte, dass sich die Politik seit dem Frühjahr mit dem Thema beschäftige. Ausgangspunkt war ein Antrag der Gruppe SPD/UWG. Bereits im April 2017 hatten allerdings die Grünen unter anderem eine Überarbeitung der Straßenausbaubeitragssatzung prüfen lassen wollen.
Andere Anwohner wiesen auf Mängel beim Ausbau der Bachstraße hin. „Ist die Maßnahme schon abgenommen worden?“, fragte ein Anwohner, nach dessen Auffassung die Arbeiten noch nicht fertig seien. In Höhe der Hausnummer 4 etwa gebe es einen 14 Zentimeter hohen Absatz, der eine Gefahr für Fußgänger und Radfahrer darstelle.
Ein anderer Anwohner erinnerte daran, dass beim Bau des ersten Wohngebietes im Göhlen die Lastwagen durch die Bachstraße gefahren seien. Er war der Ansicht, dass dies den Untergrund der Straße in Mitleidenschaft gezogen hatte. „Danach war die Bachstraße hin“, sagte er.
Von Essen meinte, es sei schwierig, eine Verbindung zwischen der Baumaßnahme im Göhlen und den Schäden an der Bachstraße herzustellen. Er wolle aber hinterfragen, „ob da etwas gewesen ist“. Außerdem sagte er zu, die Situation hinsichtlich des hohen Absatzes vor Hausnummer 4 prüfen zu lassen.
