Die Beziehung zu einer 16-Jährigen, die den CDU-Hoffnungsträger Christian von Boetticher in Schleswig-Holstein zu Fall brachte, war nach Einschätzung der Parteiführung zwar moralisch, nicht aber rechtlich fragwürdig. Tatsächlich sind sexuelle Beziehungen zu Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren laut Paragraf 182 des Strafgesetzbuches nur dann strafbar, wenn eine Zwangslage der minderjährigen Person ausgenutzt wird. Besonderes Augenmerk legt der Gesetzgeber darauf, ob ein Erwachsener ein Erziehungs-, Ausbildungs- oder Betreuungsverhältnis zu Minderjährigen ausnutzt. Möglich sind Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Geht es um Kinder unter 14 Jahren, sind sexuelle Handlungen laut Paragraf 176 strafbar.
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