Zwar stufen die Bundesanwälte Kanthers Beteiligung am Transfer von rund 20,8 Millionen DM (10,6 Millionen Euro) Schwarzgeld in die Schweiz und später nach Liechtenstein als strafbare Untreue ein.

Allerdings monierten sie gravierende Begründungsmängel im Wiesbadener Urteil: Das Landgericht habe sein Urteil fälschlicherweise auf Kanthers Mitwirkung an falschen Haushaltsplänen und Rechenschaftsberichten gestützt und nicht auf das eigentliche Anlegen der Schwarzen Kassen. Am Mittwoch wurde erwartet, dass die Ankläger eine Neuauflage des Prozesses beantragen.

Der BGH will sein Urteil Mitte Oktober verkünden. Er prüfte zugleich die Revision des Ex-CDU-Finanzberaters Horst Weyrauch. Er war wegen Beihilfe zu gut 61 000 Euro Geldstrafe (360 Tagessätze) verurteilt worden.

Wegen des Skandals der Hessen-Union mussten Bundes- und Landes-CDU rund 21 Millionen Euro an staatlichen Fördermitteln zurückzahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Entscheidung bestätigt.