Cappeln - Saisonkräfte, die mindestens drei Monate in Cappeln gemeldet und EU-Bürger sind sowie das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen bei der Bürgermeisterwahl am Sonntag, 22. September, ihre Stimme abgeben. Das entschied der Wahlausschuss der Gemeinde am Montagabend und wies den „Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses“ als unbegründet zurück.

Der Antragsteller und sein Anwalt vertraten die Auffassung, dass Arbeiter aus anderen EU-Ländern bei einer Wahl auf kommunaler Ebene nicht stimmberechtigt sind, wenn sie einen Hauptwohnsitz in einem anderen europäischen Land haben. Diese Regelung würde in Cappeln etwa 200 Wahlberechtigte, (fünf Prozent) betreffen.

Stimmt nicht, hieß es seitens der Verwaltung. Nach Rücksprache mit dem Landeswahlleiter sei ein Wahlrecht in puncto Wohnsitz nur verwehrt, wenn der Hauptwohnsitz in einer anderen Kommune im Inland, also innerhalb Deutschlands, liegt. Hauptwohnsitze in anderen EU-Ländern seien irrelevant.

„Die Ausführung mit dem Hauptwohnsitz bezieht sich auf das Inland“, so Verwaltungsbeamte Dieter Brinkmann über die Aussagen des Landeswahlleiter.

Schlussendlich folgte das Gremium einstimmig den Aussagen des Landeswahlleiters. Einige stimmberechtigte Mitglieder verwiesen darauf, dass sie sich zwar nach ihm richten würden, nicht jedoch persönlich die Meinung teilten. So sahen es auch einige der Gäste, die extra zur Sitzung gekommen waren. Sie monierten, dass Saisonkräfte nun mitbestimmen dürften, wer Bürgermeister wird, obwohl sie wahrscheinlich nicht lange im Ort bleiben würden. Die Antragsteller behalten sich vor, nach der Wahl Einspruch einzulegen.

Anuschka Kramer
Anuschka Kramer Team Nord