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Von Marco Seng
Frage:
Herr Schäfer, bleibt das Berufsbeamtentum im Öffentlichen Dienst erhalten?
Schäfer:
Ich denke, dass wir das Berufsbeamtentum in Deutschland erhalten können. Für uns ist wichtig, dass sich die althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums – also Rechte und Pflichten – wechselseitig bedingen. Wir erwarten eine angemessene Besoldung und Versorgung. Dafür bieten wir ein Bekenntnis zum Streikverbot und zu Gehorsam und Pflicht.
Frage:
Sie sehen also keinen Reformbedarf?
Schäfer:
Das Berufsbeamtentum wird immer wieder Änderungen unterworfen. Es ist flexibler, als man gemeinhin glaubt, beispielsweise flexibler als die bestehenden Tarifverträge.
Frage:
Was tun Sie gegen die Nachwuchsprobleme im Öffentlichen Dienst?
Schäfer:
Wir werden alleine in Niedersachsen in den kommenden zehn Jahren rund 36 000 Beamte haben, die altersbedingt in den Ruhestand treten. Das sind 30 Prozent aller Beschäftigten. Dazu kommt eine entsprechende Zahl aus dem Tarifbereich. Gleichzeitig reduziert sich die Zahl der Schulabgänger um 25 Prozent. Um das Niveau im Öffentlichen Dienst zu erhalten, braucht man eine nennenswerte Verbesserung der Anwärterbezüge. Dazu gehört auch eine Diskussion über die Besoldungsstruktur, damit man in den jüngeren Lebensjahren mehr verdient als bisher.
Frage:
Wie muss die Besoldung reformiert werden?
Schäfer:
Wir sind mit dem Besoldungsrückstand natürlich nicht zufrieden. Wir haben eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig, nach dem ein Besoldungs- und Versorgungsrückstand von acht Prozent vorhanden ist. Das basiert nicht nur auf der Streichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld. Dagegen haben wir geklagt, und das liegt beim Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung. Das Land muss sich mit der Frage auseinander setzen, ob es Gerichtsentscheidungen abwartet oder ob man nicht in einen Dialog eintritt. Wir sind gesprächsbereit, um eine Lösung zu finden.