Hannover/Oldenburg - Niedersachsen muss beim Ausbau der Windenergie nach Ansicht von Energieminister Christian Meyer (Grüne) deutlich schneller werden. Ziel wäre der Bau einer Windkraftanlage pro Tag, sagte der Minister am Montag in Hannover. Um mehr Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen, will Rot/Grün 2,2 Prozent der Landesfläche für die Windkraft ausweisen – doppelt so viel wie bisher. Wir klären die wichtigsten Fragen.
Wie viele Windräder wurden landesweit gebaut ?
Meyer zufolge sind landesweit rund 6250 Windkraftanlagen am Netz. Das Land strebt allerdings an, bis 2035 die installierte Leistung von 12 auf 30 Gigawatt (GW) anzuheben. Rechnerisch müsse die Zahl der Windräder dann auf bis zu 11000 steigen. Zuletzt stockte der Ausbau der Windenergie: Im Vorjahr wurden nach vorläufigen Daten der Fachagentur Windenergie landesweit 98 Anlagen an Land neu errichtet. Unter Berücksichtigung von 31 Anlagen, die im Vorjahr wegfielen, lag der Netto-Zubau bei 422 Megawatt. Rot/Grün strebt allerdings einen Zubau von 1,5 GW pro Jahr an.
Wie will das Land das Ziel erreichen ?
Bis 2026 will Rot/Grün mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche für die Windkraft bereitstellen. Um das Ziel zu erreichen, sollen Regionalverbände, Landkreise und Großstädte per Gesetz verpflichtet werden, entsprechende Flächen auszuweisen. Im Auftrag des Umweltministeriums haben das Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE) und die Bosch & Partner GmbH dazu eine Potenzialstudie erstellt. Im Ergebnis seien 7,2 Prozent der Landesfläche prinzipiell als Windenergie-Standort geeignet; ausgewiesen werden sollen 2,2 Prozent. Auf Basis der Studie soll dann per Gesetz geregelt werden, wie viel Windfläche in den Kommunen auszuweisen ist. Die Spanne der Flächenanteile reicht von 0,01 Prozent in der Stadt Osnabrück bis 4,89 Prozent im Kreis Rotenburg (Wümme).
Welche Kriterien spielen dabei eine Rolle ?
Die Flächenpotenziale wurden anhand von Kriterien wie Siedlungsdichte, Abstände zur Wohnbebauung, Belange der Bundeswehr oder Natur- und Vogelschutzgebiete berechnet. Berücksichtigt worden seien ein Abstand von 800 Metern zur Wohnbebauung sowie zusätzlich 83 Meter für die Rotorblätter der Windkraftanlage. Der Bundesgesetzgeber sieht eine 40 Meter breite Pufferzone bei Autobahnen, 100 Meter Abstand zu Schienenwegen und 15 Meter Abstand bei Bundeswasserstraßen vor. Auch das wurde berücksichtigt, sagten die Planer.
Wo gibt es markante Unterschiede ?
Bei der Präsentation der Flächenziele am Montag in Hannover legte das Land keine aktuellen Zahlen der Kreise und Großstädte vor. Meyer wies darauf hin, dass viele Landkreise auch ohne eigenes Raumordnungsprogramm Flächen für Windenergie ausgewiesen hätten. Vor allem der Nordwesten habe bei der Windkraft die Nase vorn. Bereits vorhandene Flächen für Windkraft dürfen in das künftige Flächenziel eingerechnet werden. Warum aber beispielsweise die Stadt Oldenburg mit 0,88 Prozent einen deutlich höheren Flächenanteil für Windenergie ausweisen muss als etwa der Kreis Friesland (0,46 %) oder die Stadt Osnabrück (0,01 %) konnte Meyer nicht sagen.
Im Kreis Uelzen etwa weicht das errechnete Potenzial für Windkraft (14,55 %) drastisch vom auszuweisenden Flächenanteil (4,79 %) ab. Auch dafür lieferten die Planer keine Begründung. Marco Trips vom Städte- und Gemeindebund (NSGB) forderte daher „größtmögliche Transparenz“ vom Land. Der Präsident des Landkreistags, Frieslands Landrat Sven Ambrosy, schlug ein „Kompetenzzentrum Windenergie“ beim Land vor.
Wird es notfalls Enteignungen geben ?
Nein, Enteignungen für Windkraftanlagen sieht der Gesetzgeber nicht vor, sagte Meyer. In der Regel hätten die Flächeneigentümer, meist Landwirte, ein Interesse am Bau von Windkraftanlagen. Das neue Gesetz von Rot/Grün werde auch dafür sorgen, dass nicht nur Investoren, sondern auch Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger vor Ort finanziell von den Anlagen profitieren. Das trage zur Akzeptanz der Windkraft bei. Mit rund 6250 Anlagen sei Niedersachsen schon jetzt Windenergieland Nummer 1 in Deutschland.
