Hannover - Die rot-grüne Regierungskoalition hat die für dieses Jahr geplante Einführung der Mietpreisbremse in Niedersachsen verteidigt. „Die Lage auf den Wohnungsmärkten ist auch in Niedersachsen längst nicht mehr entspannt“, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) am Mittwoch in einer Aktuellen Stunde im Landtag. Zu einem guten und sicheren Leben im Land gehöre bezahlbarer Wohnraum. Die auf Bundesebene beschlossene Mietpreisbremse sei ein Mittel, diesen zu erhalten.

Von steigenden Mieten seien längst nicht mehr nur Menschen mit geringem Einkommen in Ballungsgebieten betroffen, ergänzte Thomas Schremmer (Grüne). Die Kostensteigerungen beträfen immer öfter auch den gesicherten Mittelstand. „Wir befinden uns quasi auf dem Weg in eine Immobilienblase“, warnte Schremmer. Diese werde durch Vermieter ausgelöst, die ohne zusätzliche Leistungen die Mieten erhöhten und damit Wohnungssuchende belasteten.

Die Opposition aus CDU und FDP warf der Regierungskoalition vor, mit der Mietpreisbremse vom eigenen Versagen im sozialen Wohnungsbau ablenken zu wollen. Mit der Einführung provoziere die Landesregierung die Vermieter, sagte Max Matthiesen (CDU). Er verwies auf den in Medien transportieren Aufruf des Eigentümerverbandes Haus und Grund, die Mieten noch vor Einführung der Bremse so weit zu erhöhen wie möglich.

Sylvia Bruns (FDP) sagte, in anderen europäischen Ländern würden Mietpreisbremsen bereits wieder abgeschafft, weil sie ihr Ziel nicht erreicht hätten. Die vorhandene Wohnungsnot könne nur durch Investitionen gemindert werden, mahnte Bruns. „Investoren müssen sich als Partner der Politik sehen, nicht als Gegner, wie es jetzt passiert ist.“

Der Bundestag hatte die Einführung der Mietpreisbremse im März 2015 beschlossen. Sie sieht vor, dass in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt bei einem Mieterwechsel die neue Miete künftig maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen darf. Zudem sollen Vermieter Maklergebühren nicht einfach auf Mieter abwälzen können. In Niedersachsen und weiteren Bundesländern verzögerte sich die Einführung, weil zunächst eine Rechtsverordnung erarbeitet werden musste.