Oldenburg - Das „Schlaue Haus“ am Schlossplatz kommt nicht zur Ruhe, denn die Justizbehörden haben den Vorwurf der Untreue doch noch nicht zu den Akten gelegt: Eine Beschwerde des Steuerzahlerbundes hat dazu geführt, dass die Oldenburger Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wieder aufnimmt. Das bestätigte auf Nachfrage der NWZ am Dienstag Martin Rüppell, Sprecher der Oldenburger Staatsanwaltschaft. Zu Details konnte er jedoch nichts sagen.

Zumindest der Bund der Steuerzahler (BdST) glaubt, eindeutige Beweise zu haben, dass es bei der Finanzierung und beim Bau des „Schlauen Hauses“ zur Untreue gekommen ist. Daher hatte deren Präsident Bernhard Zentgraf vor etwa drei Wochen protestiert und gegenüber dem Politikjournal „Rundblick“ seine Verwunderung geäußert. Er war überzeugt, dass bei der Finanzierung gegen Haushaltsrecht verstoßen wurde. Überdies müsse eine Verschwendung von Steuergeldern auch dann Folgen haben, wenn die Entscheidungsträger sich nicht selbst bereichert haben. Der Steuerzahlerbund hatte nach Informationen des „Rundblicks“ Juristen der Hamburger BuceriusLaw-School mit der Prüfung des Falles betraut.

Ermittelt wird offenbar gegen zwei wissenschaftlichen Mitarbeiter, die für Entscheidungen im Zusammenhang mit dem „Schlauen Haus“ Verantwortung übernommen haben. Die Einrichtung soll den Wissenschaftstransfer von der Universität in die Bürgerschaft leisten („Third Mission“).

Dr. Corinna Dahm-Brey, Leiterin der Pressestelle der Universität, sagte auf Nachfrage der NWZ: „Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir ein laufendes Verfahren nicht inhaltlich kommentieren. Selbstverständlich verhalten sich die Universität und die Jade Hochschule als öffentliche Einrichtungen rechtskonform und werden die Staatsanwaltschaft bei Bedarf auch weiterhin in jeder Hinsicht unterstützen.“

Akten zu dem Fall waren bereits im August 2016 auf Geheiß der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden.