Betrifft:
„Klares Nein zu Haus im Garten“ ( NWZ vom 4. Oktober)Was die Ratsmitglieder und Zuhörer am Donnerstag vergangener Woche in der Sitzung des Bauausschusses aus dem Munde von Stadtbaurat Pantel hören konnten, klingt in der Tat beruhigend: Es gebe keinen Bauantrag für das Grundstück Steinweg/Blumenstraße. Und wenn er käme, würde er abgelehnt werden. Es sei eine klare Leitlinie der Stadtverwaltung, dass Struktur, Erscheinungsbild, der bauhistorische Wert und somit die Lebensqualität dieses Viertels erhalten und gesichert werden solle.Sehr schön – dann sind wir uns ja alle einig!
Dass die Bewohner des Haareneschviertels aber weiterhin skeptisch bleiben (...), liegt an dem Umstand, dass das Vertrauen in die Stadtverwaltung und deren „Wie-es-uns-gerade-gefällt-Baupolitik“ schon seit langem zutiefst erschüttert ist. (...) Kritische Nachfragen seitens der Anwohner wurden dadurch einfach abgebügelt, dass ihnen im Ausschuss kein Rederecht eingeräumt wurde. Der kritische Bürger könnte dann nämlich vielleicht doch auf die „dumme Idee“ kommen einmal nachzufragen, warum denn – trotz eines vorhandenen Aufstellungsbeschlusses – im vergangenen Jahr ein denkmalgeschütztes Haus (Zeughausstraße 16) abgerissen wurde, um auf diesem Grundstück zwei Mehrfamilienhäuser zu bauen. Diese stehen bis heute z.T. leer, weil man wohl noch immer – vergeblich – auf die entsprechenden zahlungskräftigen Käufer bzw. Mieter wartet. (...)
Wir fordern, dass die Stadt den nunmehr seit zehn Jahren bestehenden Aufstellungsbeschluss unverzüglich in die Tat umsetzt und in Kooperation mit den Anwohnern einen Bebauungsplan erstellt.
Elfriede BrumsackOldenburg*
Der NWZ gebührt Dank für den Artikel. Die Aussagen von Stadtbaurat Dr. Pantel widersprechen der Tatsache, dass das Grundstück bereits zwecks Teilung vom Katasteramt vermessen und neue Grenzmarken gesetzt wurden und auf der Internetseite des jetzigen Eigentümers AMR Wohnbau GmbH das Haus nur mit dem kleinen Restgrundstück zum Kauf angeboten wird.Wie mir von verschiedenen Seiten berichtet wurde, hat Herr Dr. Pantel auch den Denkmalschutz in Bezug auf das Haus Blumenstraße 35 in der Bauausschusssitzung angesprochen.
Er hat die denkmalschutzrechtliche Situation für dieses Haus als „derzeit ungeklärt“ bezeichnet. Richtig ist, dass das Haus im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Weser-Ems von 1986 als Baudenkmal ausgewiesen ist.
Die Bezirksregierung Weser-Ems hat im Jahre 2001 in einem Widerspruchbescheid an mich dieses Haus als Teil einer „Gruppe baulicher Anlagen, die als Ganze ein Kulturdenkmal nach § 3 Abs. 3 des Nds. Denkmalschutzgesetzes bildet“ bezeichnet. Das bezieht sich auf die Häuser Nr. 35. Nr. 40 und Nr. 42 in der Blumenstraße.
Das scheint Herr Dr. Pantel nicht zu wissen, obwohl die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Oldenburg im Jahre 2000 genauso argumentiert hat und der Widerspruchsbescheid der Bezirksregierung auch seiner Behörde zugestellt wurde.
Der Willkür der Verwaltung muss ein Ende gesetzt werden, und der Aufstellungsbeschluss zu einem Bebauungsplan bedarf der dringenden Umsetzung durch den Rat der Stadt Oldenburg.
Kai Uwe WenkeOldenburg
