STRAßBURG - Auch für selbstständige Lastwagenfahrer gelten die Obergrenzen für die Arbeitszeit, wie sie angestellte Brummi-Fahrer einhalten müssen. Den Vorstoß der EU-Kommission, Unternehmer am Lenkrad von den Einschränkungen zu befreien, hat das Europäische Parlament ausgebremst. Das heißt im Ergebnis, dass auch diejenigen, denen der Lastwagen gehört, nicht länger als 48 Stunden pro Woche – und in besonderen Fällen 60 Stunden – fahren, ausladen und die Fracht abwickeln dürfen.

Die Sozialdemokraten sind zufrieden, denn sie sehen eine Sicherheitsgefahr für alle Verkehrsteilnehmer gebannt, wenn auch den selbstständigen Fahrern Grenzen gesetzt werden. „Unfallrisiko kennt keinen Beschäftigungsstatus“, bringt es die SPD-Abgeordnete Jutta Steinruck auf eine knappe Formel. Auch die Grünen hatten davor gewarnt, „dass übermüdetes Fahrpersonal eine rollende Gefahr“ sei.

Die Christdemokraten sind enttäuscht, denn sie halten den Verkehrssicherheits-Vorbehalt für ein Scheinargument. Denn die Lenk- und Ruhezeiten und damit die Frage, wann ein Trucker Pause machen müsse, seien ohnehin an anderer Stelle geregelt. Durch die Einbeziehung der Unternehmer in die Arbeitszeitvorgaben würden nun unnötig Existenzen gefährdet.